Hochzeiten sind etwas ganz Besonderes. Paare zelebrieren bei ihrer Hochzeitsfeier ihre Liebe mit Familie und Freund*innen und erleben den hoffentlich schönsten Tag ihres Lebens. Doch so romantisch eine Hochzeit auch ist, sie kann auch ganz schön kostspielig sein.
Wie schön wäre es, da wenn sich die Hochzeit von der Steuer absetzen ließe. „Aber das ist doch nicht möglich“, denkt ihr euch vielleicht jetzt. Unsere Antwort: Doch, es ist möglich. Wie, erfahrt ihr hier.
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So könnt ihr eure Feier von der Steuer absetzen
Tatsächlich könnt ihr euch unter bestimmten Umständen, Geld vom Staat zurückholen und so eure Hochzeit finanzieren. Wir verraten euch, was ihr unbedingt beachten müsst, damit das klappt.
Eigentlich ist eine Hochzeit eine private Feier, die sich steuerlich nicht absetzen lässt. Da du freiwillig heiratest und es sich bei deiner Hochzeit nicht um die Erwirtschaftung des Lebensunterhalts handelt, hat sie aus Sicht des Staats keine steuerliche Relevanz. Du kannst deine Hochzeit also nicht als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend machen. Doch es gibt eine Ausnahme:
Du kannst einen Teil deiner Hochzeitskosten als „haushaltsnahe Dienstleistung“ von der Steuer absetzen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass deine Hochzeit bei dir Zuhause stattfindet. Insbesondere das Essen sollte in deinen eigenen vier Wänden vorbereitet worden sein.
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Materielle Kosten für Lebensmittel oder auch Leihgebühren für Sitzmöglichkeiten können nicht geltend gemacht werden. Allerdings kannst du dir auch einen Teil für weitere Dienstleistungen, wie zum Beispiel Kinderbetreuung, Servicepersonal, Reinigungskräfte oder auch Gärtner*innen zurückholen.
Hast du beispielsweise eine Nanny engagiert, die deine Kinder während der Feier betreut oder hast du eine Reinigungsfirma beauftragt, um nach deiner Feier wieder alles auf Vordermann zu bringen, kannst du die Kosten für die Arbeitszeit der Dienstleister steuerlich absetzen.
Wie viel Geld kann ich mir zurückholen?
Du kannst insgesamt 20 % deiner Ausgaben als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Die Grenze liegt bei 20.000 Euro. Demnach kannst du dir maximal 4.000 Euro vom Staat zurückholen.
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Tipp: Du solltest dir für alle von dir beauftragten Dienstleistungen eine Rechnung ausstellen lassen und nicht bar, sondern per Überweisung zahlen. Um das meiste rauszuholen, lässt du am besten den größten Teil der Arbeit bei dir vor Ort erledigen.
Welche Leistungen bei dir Zuhause erbracht wurden und welche in der Firma des Dienstleisters, sollte auf der Rechnung ersichtlich sein. Im besten Fall lässt du dir separate Rechnungen ausstellen.