Eine private Weiterbildung steht an, ein Angehörige*r muss gepflegt werden oder man braucht freie Tage, weil man das Haus in Eigenregie renovieren möchte. Manchmal kommt auch ganz überraschend ein privates Projekt auf einen zu und man hat einfach keine Urlaubstage mehr, weil man seinen gesamten Jahresurlaub bereits aufgebraucht hat.
Eine Möglichkeit, um trotzdem freizubekommen, ist unbezahlter Urlaub. Gründe, die dafür sprechen, gibt es genug. Doch habe ich auch ein Anrecht darauf? Und wie lange darf ich überhaupt unbezahlten Urlaub nehmen? Erfahre hier, all deine Rechte und Pflichten.
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Was bedeutet unbezahlter Urlaub?
Bei unbezahltem Urlaub handelt es sich genau genommen um eine Freistellung von der Arbeit. Als Arbeitnehmer*in kannst du mit deinem Chef oder deiner Chefin vereinbaren, dass du deine Arbeit für eine festgelegte Zeit pausierst. Du verzichtest auf deinen Lohn oder dein Gehalt und dein*e Arbeitnehmer*in im Gegenzug auf deine Arbeitskraft.
Einen generellen Anspruch auf unbezahlten Urlaub gibt es nicht. In bestimmten Ausnahmesituationen, zum Beispiel wegen einer plötzlichen Notsituation, gilt unbezahlter Urlaub aber durchaus als berechtigt.
Zu Ausnahmesituationen zählen zum Beispiel die Pflege eines Angehörigen nach einem schweren Unfall oder die Ausführung eines Ehrenamtes. Auch wenn man selbst in eine Notsituation gerät, weil es zu einem Brand oder einem Wasserschaden in den eigenen vier Wänden gekommen ist, darf man sich unbezahlten Urlaub nehmen. Prüfungen im Rahmen eines berufsbegleitenden Studiums, eine Promotion oder die Betreuung der eigenen Kinder würden unbezahlten Urlaub ebenfalls rechtfertigen.
Da es keinen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub gibt, kann ein Antrag aber immer abgelehnt werden, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen.
Wie lange du dir unbezahlten Urlaub nimmst, kommt auf die Vereinbarung zwischen dir und deinem Chef oder deiner Chefin an. Grundsätzlich solltest du einen Antrag auf unbezahlten Urlaub aber immer schriftlich stellen, um im Streitfall belegen zu können, was genau vereinbart wurde.
Achtung: Wenn du während deines unbezahlten Urlaubs krank wirst, erhältst du keine Entgeltfortzahlung. Zuschläge für Sonn- und Feiertage entfallen ebenfalls. Außerdem bleiben deine vertraglichen Pflichten wie zum Beispiel Treuepflicht oder auch Wettbewerbsverbot bestehen.
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Das sind die gesetzlichen Regelungen bei unbezahltem Urlaub wegen Pflege oder Betreuung von Angehörigen
In Bezug auf die Pflege von Kindern und Angehörigen gibt es jedoch durchaus gesetzliche Regelungen, die im Pflegezeitgesetz (§ 7 Abs. 1 PflegeZG) festgelegt sind.
Muss ein Angehöriger unerwartet gepflegt werden, haben Arbeitnehmer*innen im Rahmen einer „kurzzeitigen Arbeitsverhinderung“ Anrecht auf bis zu zehn Tage unbezahlten Urlaub. Ist man bei einem Unternehmen mit vielen Mitarbeiter*innen beschäftigt (15 oder mehr) kann man eine sogenannte „Pflegezeit“ beantragen. Diese umfasst nach dem Pflegezeitgesetz bis zu 6 Monate unbezahlten Urlaub.
Bei der Betreuung der eigenen Kinder gibt es ebenfalls gesetzliche Regelungen. Eltern von Kindern unter 12 Jahren haben Anspruch auf bis zu zehn Tage unbezahlten Urlaub im Jahr, für mehrere Kinder gelten 25 Tage. Alleinerziehende haben Anspruch auf 20 Tage für ein Kind und 50 Tage bei mehreren Kindern. Ist das eigene Kind unheilbar erkrankt, kann man unbegrenzt unbezahlten Urlaub nehmen.
In Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes gibt es eine Regelung zu unbezahltem Urlaub
Natürlich können auch vertragliche Vereinbarungen in Bezug auf unbezahlten Urlaub bestehen. Dann gilt das, was in deinem Arbeitsvertrag festgehalten wurde.
In Tarifverträgen für den Öffentlichen Dienst gibt es sogar eine klare Regelung zu unbezahltem Urlaub: Laut § 28 sollte unbezahlter Urlaub aus einem „wichtigen Grund“ gewährt werden.
Aber auch hier gilt: Arbeitgeber*innen müssen den unbezahlten Urlaub nicht genehmigen. Wichtig ist, dass sie in ihrer Entscheidung Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Interessen einbeziehen.
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Bin ich bei unbezahltem Urlaub weiterhin versichert?
Nehmen Beschäftigte unbezahlten Urlaub, sollten sie beachten, dass sie nur einen Monat lang weiter sozialversichert sind. Nach spätestens einem Monat muss der oder die Arbeitgeber*in den oder die Beschäftigte*n nämlich von allen Sozialversicherungen abmelden. Das sollte man in jedem Fall bedenken. Ab dem zweiten Monat muss man sich dann selbst um die Krankenkasse und um die Beiträge für die Rentenversicherung kümmern.
Ein anderer nicht zu verachtender Aspekt ist das fehlende Gehalt. Nimmst du dir unbezahlten Urlaub, fallen für einen gewissen Zeitraum auch deine Einnahmen aus dem Job weg. Daher sollte man sich vorab immer die Frage stellen, ob man sich unbezahlten Urlaub überhaupt leisten kann und wenn ja, wie lange man so über die Runden kommt.
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