Jeder von uns ist schonmal dem Begriff „Ghosting“ über den Weg gelaufen. Der Dating-Trend beschreibt eine Person, die sich aus unerklärlichen Gründen nicht mehr zurückmeldet oder auf Nachrichten reagiert. Wie eine Art Geist verschwindet die Person aus dem Leben. Nun scheint der Trend auch in der Arbeitswelt Anschluss gefunden zu haben.
Job-Ghosting: Was bedeutet das?
Der Begriff „Job-Ghosting“ ähnelt dem klassischen Ghosting aus der Dating-Welt. Jedoch wird dabei statt des Dates der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin geghostet. Bewerber*innen kündigen ihr Arbeitsverhältnis, bevor es überhaupt begonnen hat oder erscheinen erst gar nicht am Arbeitsplatz, obwohl der Vertrag bereits unterschrieben wurde.
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Umfrage zeigt: Job-Ghosting ist im Trend
Der Recruiting-Softwarehersteller Softgarden hat 2023 eine Online-Umfrage veröffentlicht, die das Ausmaß und die Ursachen für Job-Ghosting erklären. Jede*r zehnte Bewerber*in gab demnach an, einen Arbeitsvertrag unterzeichnet zu haben und anschließend nicht zum Job erschienen zu sein.
Was sind die Gründe für Job-Ghosting?
Der häufigste Grund, den Arbeitgeber oder die Arbeitgeber*in zu ghosten, war mit 41 % ein besseres Jobangebot. Zudem gab fast die Hälfte der Befragten an, dass der Absprung hätte verhindert werden können.
Viele beklagten, dass sie vorab nicht den Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin des künftigen Unternehmens kennenlernen konnten und mit dem Team gerne im Voraus in Kontakt gewesen wären. Vier von zehn Befragten gaben außerdem an, nach der Arbeitsvertragsunterzeichnung Zweifel bekommen zu haben.
Ein Teilnehmer der Umfrage erklärte dazu, dass sein künftiger Arbeitgeber sich beim zweiten Gespräch von einer ganz anderen Seite gezeigt habe. „Ebenso änderten sich plötzlich die Aufgaben, diese wichen stark vom Inserat ab“, so der Befragte. Ein weiterer äußerte sich wie folgt: „Ich fand den Umgang in der Firma mit mir persönlich so furchtbar, dass ich vor Arbeitsantritt gekündigt habe.“
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Rechtliche Schritte gegen Job-Ghosting
Aber wie können Unternehmen gegen den steigenden Trend vorgehen?
Wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin trotz eines unterschriebenen Arbeitsvertrages nicht erscheint, verletzt er oder sie die Hauptleistungspflicht aus dem Arbeitsvertrag. Unternehmen haben die Möglichkeit, einen Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen. Da dieser allerdings auf Pflichtverletzung des Arbeitnehmers beruhen muss, ist der Schaden nur schwer nachweisbar.
Sinnvoller ist es, wenn Unternehmen eine Vertragsstrafe im Falle der Nichtaufnahme vereinbaren. Im Arbeitsvertrag wird dafür eine Geldsumme festgelegt, die dem Unternehmen vertraglich zugesagt wird, falls der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin nicht erscheint.
Job-Ghosting vorbeugen: Das können Unternehmen tun
Mit einigen Tipps können Unternehmen ihren Bewerbungsprozess optimieren und attraktiver gestalten:
- Offene Kommunikation: Nur wer offen kommuniziert und auch bereit ist, seinen künftigen Arbeitnehmer*innen bei Fragen, Missverständnissen und Zweifeln zur Seite zu stehen, wird sie auf Dauer halten können. So ist die Transparenz von Anfang an gegeben.
- Flexibel sein: Die Arbeitswelt verändert sich ständig. Arbeitnehmer*innen müssen sich auf gewisse Prinzipien und Regeln einlassen. Aber auch das Unternehmen selbst sollte dazu in der Lage sein, Kompromisse mit möglichen Bewerber*innen zu finden.
- Attraktives Angebot schaffen: Wer einen Obstkorb im Aufenthaltsraum als Zusatzleistung versteht, wird viele Bewerber*innen von Beginn an abschrecken. Heutzutage gibt es viele Möglichkeiten, um eine harmonische und angenehme Arbeitsatmosphäre zu schaffen.
- Employe-Branding definieren: Wenn Unternehmen bereits im Vorfeld ihre Werte und ihr Ziel definiert haben, können Bewerber*innen leichter entscheiden, ob der Job zu ihnen passt oder nicht. Die Stellenausschreibung sollte daher so genau wie möglich sein.
- Pre-Onboarding organisieren: Um Bewerber*innen den Einstieg ins Unternehmen zu erleichtern, können bereits im Vorfeld Pre-Onboardings organisiert werden, wo zukünftige Arbeitnehmer*innen ihr Team und den Arbeitsprozess kennenlernen.
- Feedback nutzen: Wenn alles nicht hilft, können Unternehmen auf Feedback ihrer Bewerber*innen zurückgreifen. Auch Kündigungen sollten mit in die Bewertung hineinfließen. Schließlich kann man aus Fehlern nur lernen, wenn man sie erkennt.
Was Bewerber*innen tun können
Aber auch Arbeitnehmer*innen können den Bewerbungsprozess sowohl für sich, als auch für Unternehmen attraktiver machen.
- Bewerbung zurückziehen: Wenn es noch nicht zu spät ist und der Arbeitsvertrag noch auf sich warten lässt, können Bewerber*innen ihre Bewerbung zurückziehen.
- Absage schicken: Um Ghosting komplett zu vermeiden, ist es natürlich am einfachsten, dem Unternehmen eine Absage zu schicken. Viele scheuen sich vor diesem Prozess, doch Arbeitgeber*innen sind in der Regel dankbar dafür, da somit in andere Bewerbungsprozesse Zeit investiert werden kann.
- Fragen stellen: Viele Unternehmen sind gerne bereit dazu, ungeklärte Fragen zu beantworten und Missverständnisse aus dem Weg zu räumen.
- Möglichkeiten besprechen: Vorab sollten außerdem Wünsche des Unternehmens und der Bewerber*innen geklärt werden – beispielsweise der Anspruch auf Home-Office oder die Mitnahme eines Hundes ins Büro.
- Ausschreibung genau lesen: Manchmal fallen einem erst auf den zweiten Blick die Details auf. Ein Jobangebot, das im ersten Augenblick perfekt klingt, fällt bei näherer Betrachtung vielleicht nicht mehr in die engere Auswahl.
- Feedback lesen: Die meisten Unternehmen bieten Rezensionen und Feedback an. Wenn sich dort eine Menge Kritik sammelt, können Bewerber*innen sich die Mühe für eine Bewerbung sparen.
- Offen sein für Neues: Aufregung und Angespanntheit sind am ersten Tag für viele ein wahrer Stimmungskiller und dennoch völlig normal. Oft malt man sich die Dinge schlimmer aus, als sie eigentlich sind. Einige Jobs sind es wert, ihnen eine Chance zu geben.
Tipp: Sowohl für Arbeitgeber*innen als auch Arbeitnehmer*innen kann das Buch „Sinnmaximierung: Wie wir in Zukunft arbeiten“ einen neuen Blickwinkel auf die Arbeitswelt bieten (hier bei Amazon bestellen*).
Letzten Endes wird es unter den Bewerber*innen immer schwarze Schafe geben, die sich nicht zurückmelden oder auftauchen. Jedoch können sowohl das Unternehmen, als auch die Bewerber*innen ihr Verhalten reflektieren, um in Zukunft Zeit und Arbeitsaufwand zu sparen.