In Bezug auf die Steuererklärung gibt es viele Mythen. Unter anderem hält sich der Mythos, dass man eine Steuererklärung jedes Jahr machen muss, wenn man einmal damit angefangen hat, nach wie vor hartnäckig.
Aber auch die Annahme, die Steuererklärung lohnt sich nicht, ist weit verbreitet. Dabei stimmt das nicht. Denn im Schnitt haben 2019 alle, die freiwillig eine Steuererklärung gemacht haben, laut Statistischem Bundesamt 1.095 Euro zurückbekommen.
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Doch nicht alles rund um die Steuer ist so eindeutig. So gibt es auch den Mythos, Arbeitslosengeld sei steuerfrei. Aber stimmt das wirklich? Und lohnt sich die Steuererklärung überhaupt für Personen, die Arbeitslosengeld beziehen oder sind sie sogar dazu verpflichtet, die Einkommenssteuererklärung abzugeben? Wir klären auf.
Ist Arbeitslosengeld steuerfrei?
Arbeitslosengeld (ALG I) ist steuerfrei, weil es zu den sogenannten Lohnersatzleistungen gehört. Demnach sind auch Krankengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld steuerfrei. Allerdings unterliegen Lohnersatzleistungen wie das Arbeitslosengeld dem Progressionsvorbehalt.
Der spielt eine Rolle, wenn du in dem jeweiligen Steuerjahr neben dem Arbeitslosengeld noch andere Einkünfte hattest. Ist das der Fall, erhöht sich der Einkommenssteuersatz dafür. Dementsprechend kann es unter Umständen auch zu einer Nachzahlung kommen.
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Muss ich als Arbeitslose*r eine Steuererklärung machen?
Du beziehst Arbeitslosengeld und fragst dich nun, ob du eine Steuererklärung abgeben musst? Die Antwort lautet, ja. Auch wenn du keine Steuern auf das Arbeitslosengeld zahlen musst, bist du verpflichtet, das ALG I in deiner Einkommenssteuererklärung anzugeben, zumindest wenn dein Einkommen aus Lohnersatzleistungen die Grenze von 410 Euro übersteigt (§ 46 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes, EStG).
Achtung! Die Pflicht, das Arbeitslosengeld anzugeben, gilt ausschließlich für das ALG I. Bekommst du Grundsicherung (früher: Arbeitslosengeld II.) musst du keine Steuererklärung machen. Denn beim Bürgergeld handelt es sich um eine reine Sozialleistung und nicht um eine Lohnersatzleistung.
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Aber nicht nur das! Eine Steuererklärung kann sich für dich sogar besonders lohnen, wenn du in dem Jahr deiner Arbeitslosigkeit auch erwerbstätig warst. Denn in diesem Fall kannst du mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Steuererstattung durch das Finanzamt ausgehen.
Insbesondere, wenn du in einem Jahr nur wenig Arbeitslohn bekommen hast, weil du beispielsweise nur zwei Monate erwerbstätig warst. Zwar erhöht sich aufgrund des Progressionsvorbehalts dein individueller Steuersatz, aufgrund der Freibeträge hast du wahrscheinlich aber dennoch zu viel Lohnsteuer bezahlt und bekommt dementsprechend eine Erstattung. Natürlich kommt es hier aber auf den individuellen Einzelfall an.
Wie gebe ich das Arbeitslosengeld in der Steuererklärung an?
In der Steuererklärung musst du unter Anlage N angeben, wie lange du nicht beschäftigt warst. Der Hauptvordruck enthält den Punkt „Einkommensteuerersatzleistungen“: Hier muss die Summe angegeben werden, die du erhalten hast.
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