Endlich gibt es gute Neuigkeiten zur Corona-Pandemie: Die Inzidenz sinkt seit Wochen bundesweit – in vielen Orten geht sie sogar Richtung 0. Für das Bundeskabinett bestand daher kein Grund mehr, die Homeoffice-Pflicht weiter zu verlängern.
Sie läuft nun zum 30. Juni aus. Doch was heißt das nun für uns? Müssen wir jetzt auf jeden Fall wieder zurück ins Büro? Auch, wenn wir lieber noch weiter von zu Hause aus arbeiten würden? Wir klären für euch die wichtigsten Fragen.
1. Muss ich in jedem Fall wieder zurück ins Büro?
Wenn es hart auf hart kommt, kann euer Vorgesetzter ab dem 1. Juli verlangen, dass ihr wieder ins Büro kommt – auch, wenn ihr das nicht wollt. Euer Vorgesetzter oder eure Vorgesetzte hat das Recht anzuordnen, an welchem Ort ihr eure Arbeit erledigen müsst. Falls ihr euch weigert, droht euch eine Abmahnung und im schlimmsten Fall die Kündigung.
Auch lesen: Homeoffice-Pauschale: Das gibt es bei der Steuererklärung zu beachten
Doch es bestehen zwei Ausnahmen: Falls in eurem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung eine abweichende Regelung zum mobilen Arbeiten getroffen wurde, müsst ihr nicht ins Büro zurück.
Auch, wenn euer Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Corona-Hygieneregeln nicht einhält, habt ihr das Recht, zu Hause zu bleiben. Ihr solltet aber in jedem Fall das persönliche Gespräch mit eurem Chef suchen.
Im Video: Corona: Droht uns im Herbst die Delta-Welle?
2. Welche Corona-Regeln gelten jetzt am Arbeitsplatz?
Die neue Arbeitsschutzverordnung ermöglichen Unternehmen nun einige Lockerungen bei den Corona-Regeln. Sie müssen jedoch weiterhin betriebliche Hygienepläne erstellen und umsetzen. Die verpflichtenden Vorgaben zur maximalen Raumbelegung entfallen aber.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales empfiehlt weiterhin „Betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen“ auf das notwendige Minimum zu reduzieren.
Weitere Neuerung: Vollständig Geimpften und von Covid-19 Genesenen muss kein Corona-Test mehr angeboten werden. Ihr seid als Arbeitnehmer auch weiterhin nicht dazu verpflichtet eurem Arbeitgeber euren Impf- oder Genesungsstatus mitzuteilen, da es in Deutschland keine Impfpflicht gibt.
Ausnahmen können jedoch bei bestimmten Bereichen, wie etwa bei klinischem Personal gelten.
Mehr zum Thema: Laut Arbeitgeber: Das solltet ihr beim Homeoffice (mit Kindern) beachten
3. Darf ich wieder jeden Tag ins Büro gehen?
Theoretisch könnt ihr ab dem 1. Juli wieder jeden Tag ins Büro gehen, wenn ihr das möchtet. Wenn euer Arbeitgeber aber feststellt, dass die vorgeschriebenen Hygieneregeln bei zu hoher Anzahl von Mitarbeitern im Büro nicht eingehalten werden können, kann dieser wieder Homeoffice für seine Mitarbeiter anordnen.
Viele Firmen planen, ihre Büro-Auslastung zukünftig auf 30 bis 50 Prozent zu beschränken.
Wir empfehlen euch bei Unsicherheiten immer zunächst das Gespräch mit eurem Arbeitgeber zu suchen. So seid ihr garantiert auf der sicheren Seite.