Viele Führerscheinbesitzer*innen müssen sich wegen der dritten EU-Führerscheinrichtlinie nun auf einen Umtausch einstellen. Denn auch in Deutschland wird der neue EU-Führerschein eingeführt.
Führerscheine mit diesem Ausstellungsdatum müssen ausgetauscht werden
Wer seinen PKW- oder Motorrad-Führerschein vor dem 13. Januar 2013 erhalten hat, muss ihn nun umtauschen. Der Grund ist die Fälschungssicherheit. Die neuen EU-Führerscheine haben nämlich ein einheitliches und fälschungssicheres Muster.
Aber keine Sorge, der Umtausch betrifft lediglich den grauen Lappen, die rosa Pappe oder die weiße Plastikkarte. Man muss keine neue Fahrprüfung ablegen. Um die Behörden zu entlasten, vollzieht sich der Austausch stufenweise.
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Achtung! Bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Führerscheininhabers ausschlaggebend für den Austauschzeitpunkt. Ab 1. Januar 1999 gilt dann das Ausstellungsjahr des Führerscheins als Referenz. Der Grund hierfür liegt darin, dass das Ausstellungsjahr bei alten Führerscheinen häufig nicht mehr erkennbar ist.
Wer muss den Führerschein umtauschen und bis wann?
Wer nach 1971 geboren ist, muss den Führerschein bis zum 19. Januar 2025 umtauschen. Zuletzt waren die Personen der Jahrgänge 1965 bis 1970 an der Reihe. Sie hatten bis zum 19. Januar 2024 Zeit für den Umtausch.
Die in den Jahren 1953 bis 1958 geborenen Führerscheininhaber*innen mussten ihren Führerschein bereits bis zum 19. Januar 2022 austauschen.
Alle, die vor 1953 geboren sind, müssen sich bis zum 19. Januar 2033 um den Umtausch kümmern. Genauso viel Zeit haben Personen mit Führerschein ab 2012 bis 18. Januar 2013.
Bis dahin gibt eine Tabelle Auskunft darüber, wer in welchem Jahr an der Reihe ist:
- Umtausch 2026: Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum zwischen 1999 und 2001
- Umtausch 2027: Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum zwischen 2002 und 2004
- Umtausch 2028: Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum zwischen 2005 und 2007
Führerscheine, die ab 2008 ausgestellt wurden, haben bis zum 19. Januar 2029 Zeit. Jedes darauffolgende Jahr hat wiederum ein Jahr länger Zeit für den Umtausch:
Umtausch 2029: Führerscheine mit einem Ausstellungsjahr 2008
Umtausch 2030: Führerscheine mit einem Ausstellungsjahr 2009
Umtausch 2031: Führerscheine mit einem Ausstellungsjahr 2010
Umtausch 2032: Führerscheine mit einem Ausstellungsjahr 2011
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Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen übrigens alle 15 Jahre erneuert werden. Wer seinen Führerschein nicht umtauscht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Strafe in Höhe von 10 Euro rechnen.
Führerschein: Das braucht ihr für den Austausch
Der Umtausch läuft unkompliziert ab. Ihr müsst dafür lediglich zu der Behörde eures Wohnsitzes und euren gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie den aktuellen Führerschein mitbringen. Allerdings fällt für den Austausch eine Gebühr in Höhe von 25 Euro an.
Wer umgezogen ist, muss zu der Behörde des aktuellen Wohnsitzes. Allerdings benötigt man in diesem Fall eine Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat. Diese kann man online, telefonisch oder per Post beantragen.