Ist es erlaubt, Gießwasser aus dem Bach zu holen? Nein. Die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern ist grundsätzlich nicht erlaubt. Jedoch gibt es Ausnahmen. Geregelt wird das im Wasserhaushaltsgesetz WHG, in den §§ 8 und 9.
Doch was bedeutet das genau? Es muss grundsätzlich zwischen den Verbrauchsarten unterschieden werden. Der Gemeinverbrauch beispielsweise erlaubt es, geringe Mengen Wasser zu entnehmen, durch das Schöpfen mit einer Gießkanne (Handgefäßen) oder ähnlichem. Die Entnahme durch Pumpen oder andere Geräte ist jedoch nicht zulässig. Für den landwirtschaftlichen Gebrauch gelten wiederum besondere Regelungen.
Auch Eigentümer eines Gewässergrundstücks dürfen nicht wahllos Wassermengen entnehmen. Denn: Es dürfen keine Nachteile für das Gewässer entstehen. Damit ist beispielsweise gemeint, dass sich die Wassermenge nicht wesentlich vermindern darf oder das der Wasserlauf beeinträchtigt wird. Gleiches gilt für Anlieger, wie etwa Pächter eines Gewässergrundstücks, erklärt das ‚Mein schöner Garten‚-Magazin.
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Wer Wasser aus dem nahegelegenen Bach nutzen möchte, informiert sich am besten bei seiner Gemeinde, da es hier örtlich unterschiedliche Regelungen gibt. Zumal viele Landkreise in den vergangenen Jahren aufgrund von Trockenheit jegliche Wasserentnahme aus Gewässern untersagt hatten.