Hunde bellen aus den verschiedensten Gründen. Schlagen die Tiere ständig an, kann das gehörig auf die Nerven gehen. Das kann auch schnell mal zu Ärger mit den Nachbar*innen führen. In Deutschland ist auch das geregelt.
Und ja, für die Vierbeiner gelten ebenfalls die allgemeinen Ruhezeiten.
Diese gelten in der Regel von 13 bis 15 Uhr mittags und die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr.
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Bellende Hunde vor Gericht
Kein Wunder also, dass es Hundegebell auch schon vor Gericht geschafft hat (OLG Köln Az. 12 U 40/93).
Für Hundehalter*innen gilt daher:
Pro Tag darf ein Hund nicht länger als insgesamt 30 Minuten bellen.
Ununterbrochenes Bellen darf nicht länger als 10 Minuten am Stück dauern.
Das Bellen von Hunden kann, aufgrund der extremen Lautstärke, tatsächlich zu einer Ordnungswidrigkeit werden. Gleiches gilt für andere laute Geräusche wie Jaulen oder Heulen. Je nachdem, wo man lebt, kann es aber auch sein, dass Nachbar*innen das Bellen dulden müssen. So ist es in ländlichen Regionen eher üblich, dass auch beispielsweise Wachhunde gehalten werden, die bellen als im städtischen Wohngebieten. Hier entscheidet jedoch der Einzelfall.
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Grundsätzlich ist es ratsam zunächst das Gespräch zu suchen, um die Hundehalter*innen darauf hinzuweisen, dass man sich durch das Bellen des Hundes gestört fühlt. Die meisten Hundehalter*innen bemühen sich häufig schon sehr, dass ihre Tiere niemanden stören. Teilweise dauert es aber eine gewisse Zeit, bis das Training mit dem Vierbeiner Erfolg hat. Also ist gegenseitiges Verständnis und ein wenig Geduld gefragt.
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Was ist ein Lärmprotkoll?
Reicht das Gespräch nicht aus, oder die Angesprochenen sind völlig uneinsichtig, hilft nur das Dokumentieren des Lärms. Menschen, die sich durch laute Geräusche gestört fühlen, sollten dann ein sogenanntes Lärmprotokoll anlegen. Damit kann man nachhalten, wann und in welchem Ausmaß die Geräusche aus der Nachbarschaft störend waren. Das funktioniert nicht nur bei bellenden Hunden, sondern beispielsweise auch bei den Nachbarn, die regelmäßig die Ruhezeiten durch laute Musik oder Handwerksarbeiten stören.
Damit ein Lärmprotokoll im Streitfall auch vor Gericht beweiskräftig ist, muss einiges beachtet werden. Unter anderem wird die Häufigkeit, die Uhrzeit, Intensität des Lärms und die Dauer festgehalten. Am besten kann das durch Zeugen bestätigt werden.