Die Inflationsrate in Deutschland ist nach wie vor enorm hoch. Und somit ist auch die finanzielle Belastung für Bürger*innen extrem. Nun plant die Regierung einen Nachfolger des Corona-Bonus, um die Bürger*innen in Deutschland zu entlasten.
Zusatzahlungen von Arbeitgeber*innen an ihre Mitarbeiter*innen sollen zukünftig bis zu einer Höhe von 3.000 Euro steuer- und abgabefrei sein. „Der Bund ist bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien“, so der Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bei der Vorstellung des dritten Entlastungspakets.
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„Wir machen eine steuerfreie Einmalzahlung, also eine Inflationsprämie möglich“, erklärte Finanzminister Christian Lindner (FDP). Mit der Inflationsprämie könnten Arbeitgeber*innen ihren Beschäftigten, ähnlich wie bei dem Corona-Bonus, Sonderleistungen zahlen, auf die keine Steuern oder Sozialversicherungsabgaben anfallen.
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Der Corona-Bonus ist Ende März ausgelaufen. Bis dahin waren Sonderzahlungen bis zu einem Betrag von 1500 Euro steuer- und abgabefrei möglich. Details zu der geplanten Inflationsprämie sind bislang noch nicht bekannt.
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Dennoch sind die Sonderzahlungen freiwillig. Arbeitnehmer*innen haben keinen gesetzlichen Anspruch auf die Inflationsprämie.