Die meisten von uns haben doch sicher schon einmal im Supermarkt Kirschen oder anderes Obst in den Einkaufswagen gelegt und noch vor dem Zahlvorgang davon genascht. Oder aber man hat eine Wasserflasche geöffnet, um etwas zu trinken noch bevor man sie bezahlt hat, weil der Durst einfach zu groß war.
Doch ist das überhaupt erlaubt? Auf diese Frage gibt es eine klare Antwort. Nein, es ist nicht erlaubt Lebensmittel im Supermarkt zu verzehren, noch bevor man sie bezahlt hat. Denn eigentlich würde es sich hierbei um Diebstahl handeln.
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Gerade bei Obst oder Gemüse zahlt man oft den Grammpreis und dieser würde sich ja automatisch verringern, wenn man bereits davon gegessen hat. Auch wenn man einen Schokoriegel im Supermarkt vor dem Zahlvorgang isst, handelt es sich hierbei um Diebstahl. Er ist erst euer Eigentum, wenn ihr ihn bezahlt habt.
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Darf man am Shampoo riechen?
Auch Verpackungen dürfen nicht einfach aufgerissen werden. Vor allem nicht, wenn sie dabei beschädigt werden, was bei den meisten Produkten der Fall ist. An einem Shampoo oder einem Duschgel zu riechen, ohne den Verschluss dabei zu beschädigen, ist hingegen in Ordnung. An einer Seife zu schnuppern und dabei die Umverpackung zu beschädigen, ist allerdings nicht erlaubt.
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Wenn ihr mal in einer Zeitschrift blättern wollt, vor dem Kauf, ist das auch kein Problem. Aber auch hier gilt. Die Zeitschrift darf nicht beschädigt werden. Dennoch solltet ihr besser nicht, stundenlang Zeitschriften lesen oder auch ein Buch lesen. Denn dann kann euch der Supermarktbesitzer des Ladens verweisen, weil er das Hausrecht innehat.
Was viele nicht wissen: Man darf die Waren im Supermarkt eigentlich nicht in die eigene Einkaufstasche legen. Stattdessen sollten die Produkte im Einkaufswagen oder Einkaufskorbs des Supermarkts landen.