Im Rahmen des Aktionsprogramms der Bundesregierung „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wurde eine weitere finanzielle Hilfe für bedürftige Kinder beschlossen: der sogenannte Kinderfreizeitbonus.
Laut der Bundesagentur für Arbeit sollen bedürftige Familien mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen pro Kind eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten. Und das schon ab August.
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Das Ziel sei es, den Kindern die Möglichkeit zu bieten, Versäumtes durch die Corona-Pandemie nachzuholen. Außerdem sollen Kinder aus benachteiligten Familien Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen können. Die Einmalzahlung wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.
Wer bekommt den Kinderfreizeitbonus?
Qualifiziert sind nur Familien, die Kindergeld beziehen und in denen das Kind am 1. August 2021 noch nicht 18 Jahre alt ist. Zusätzlich ist für die Auszahlung des Bonus die Voraussetzung, dass die Familien bereits vom Staat finanzielle Unterstützung erhält.
Das heißt, dass die Eltern beispielsweise Hartz IV, einen Kinderzuschlag, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder im Rahmen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen.
Weitere Informationen dazu findet ihr auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
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Wer erhält die Zahlung automatisch?
Familien, die bereits einen Kinderzuschlag erhalten, bekommen die einmalige Zahlung des Kinderfreizeitbonus automatisch ausgezahlt und müssen nicht zusätzlich einen Antrag stellen.
Auch Familien, die Leistungen anderer Stellen erhalten, wie beispielsweise die Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen im Rahmen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt, müssen keinen Antrag stellen.
Nach erfolgreicher Antragsstellung sollen Familien den Kinderfreizeitbonus frühestens ab August 2021 erhalten, jedoch nicht von der Familienkasse, sondern von der jeweils zuständigen Stelle.
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Wer muss einen Antrag stellen?
Wenn Familien ausschließlich Wohngeld oder Hilfen zum Lebensunterhalt erhalten, müssen diese einen formlosen Antrag auf den Kinderfreizeitbonus stellen, da sie der Familienkasse noch nicht bekannt sind.
Hier geht’s zum Antrag auf den Kinderfreizeitbonus.
Gerade Familien, also Eltern und Kinder haben in der Corona-Pandemie unter den Einschränkungen und Schließungen gelitten. Deshalb heißt es jetzt erstmal wieder zu entspannen und den Sommer so weit wie möglich zu genießen.