Das Oberverwaltungsgericht des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen entschied am 22. März, viele der Beschränkungen, die den Einzelhandel betreffen, mit sofortiger Wirkung außer Kraft zu setzen. Darunter die Terminbuchung und die Kunden-Beschränkungen.
Das Gericht begründet seine Eil-Entscheidung damit, dass nicht alle Branchen gleichbehandelt würden. Es fehle ein eindeutiger Grund für die Differenzierung.
Die Landesregierung NRW reagierte sofort und veröffentlichte wenige Stunden später eine neue Corona-Schutzverordnung. Bei der treten die Terminbuchung und Kunden-Beschränkungen wieder in Kraft – allerdings ohne Sonderregelungen für einzelne Branchen.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärte: „Die Landesregierung setzt die Maßgaben des Gerichts konsequent um. Damit werden aus Gleichheitsgründen auch für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkten Terminvereinbarungslösungen vorgesehen.“