Aktuell schneit es in großen Teilen Deutschlands wieder dicke Flocken. Nicht nur die Straßen werden von einer weißen Schicht überzogen, auch die Straßenschilder verschwinden vielerorts unter einer Schneedecke.
Doch was dann? Gelten die Bestimmungen auf den Schildern trotzdem? Und drohen mir Bußgelder, wenn ich nicht entsprechend fahre? Hier kommen die Antworten.
In Deutschland herrscht Sichtbarkeitsgrundsatz
In Deutschland gilt der so genannte Sichtbarkeitsgrundsatz für Verkehrsschilder. Autofahrer*innen müssen bei einem kurzen Blick erkennen können, was auf ihnen steht.
Sind die Schilder verdreckt oder wie im aktuellen Fall stark zugeschneit, dann droht Autofahrer*innen in der Regel kein Bußgeld, wenn sie zum Beispiel die Höchstgeschwindigkeit überschreiten.
Schneebedeckte Verkehrsschilder: Wann drohen Bußgelder?
Ist das Schild nur leicht von Schnee bedeckt oder lässt es sich aufgrund seiner prägnanten Form eindeutig identifizieren, dann ist es trotz Schneefall gültig. Wer sich nicht daran hält, dem drohen Bußgelder.
Ausnahmeregel für Ortskundige
Achtung, wenn du ortskundig bist: Von dir wird erwartet, dass du die Verkehrsregeln deines bekannten Ortes kennst. Selbst dann, wenn die Schilder zugeschneit sind. Das gilt zum Beispiel für Vorfahrtsregeln oder für die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Bedeutet: Wenn du eine bestimmte Strecke jeden Tag fährst, dann kann dir ein Bußgeld drohen, wenn du die Schilder missachtest. Schnee hin oder her. Dein Nummernschild verrät dich in diesem Fall.
Kann ich Einspruch gegen das Bußgeld erheben?
Wurdest du an einer Stelle geblitzt, an der das Verkehrsschild stark zugeschneit war, dann kannst du Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben.
Wichtig: Du musst belegen können, dass das Schild durch den Schnee nicht erkennbar war. Ein Foto untermauert deine Aussage. Natürlich muss es vom besagten Zeitpunkt sein. Achte beim Fotografieren darauf, dass du den Wagen vorher sicher abgestellt hast und dass du weder dich noch andere Verkehrsteilnehmer*innen gefährdest.
Auch ein Wettergutachten des Deutschen Wetterdienstes kann dir dabei helfen, Recht zu bekommen. Solche Gutachten sind allerdings kostenpflichtig.