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AUS für Paragraf 219a: Werbeverbot für Abtreibungen abgeschafft

Abschaffung des § 219a
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AUS für Paragraf 219a: Werbeverbot für Abtreibungen abgeschafft

Nachdem das Bundeskabinett bereits im März die Abschaffung von Paragraf 219a beschlossen hat, stimmte nun auch der Bundestag für die Abschaffung. Ärztinnen und Ärzte können Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen nun umfangreich informieren.

Bis zuletzt durften Ärztinnen und Ärzte Frauen nicht über ihre medizinischen Leistungen zu Schwangerschaftsabbrüchen informieren, ohne eine Strafverfolgung zu befürchten. Doch damit ist jetzt Schluss. Das Bundeskabinett entfernte den dazugehörigen Paragrafen 219a aus dem Gesetzbuch. Nun stimmte auch der Bundestag mit einer großen Mehrheit für die Abschaffung, wie „tagesschau.de“ berichtet.

Dadurch brauchen Frauen, die eine Abtreibung in Betracht ziehen, keine Befürchtung mehr zu haben, nicht ausreichend über den Schwangerschaftsabbruch informiert zu sein. Grundidee des Paragrafen war es, die „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ zu verbieten.

SPD, Grüne und FDP sowie die Linksfraktion stimmten für die Abschaffung des Paragrafen, während sich die Union sowie die AfD dagegen aussprachen.

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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP): „Es ist höchste Zeit“

„Es ist höchste Zeit“, erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in der Bundestagsdebatte, wie „tagesschau.de“ berichtet. Frauen, die sich mit einer solch schwierigen Frage befassen müssen, suchen laut Buschmann in der Regel im Internet nach Informationen. Dort können sie jedoch auch auf Falschinformationen stoßen.

Ärztinnen und Ärzte hingegen, die Frauen in dieser Situation qualifizierte Hilfe leisten können, war es bislang nicht erlaubt, für ihre angebotene Leistung zu werben. Bundesfamilienministerin Lisa Paus nannte die Entscheidung einen „Triumph“. Weiter erklärte die Ministerin: „Heute ist ein guter Tag für die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland – und erst recht für die Frauen in unserem Land“.

Eine Entscheidung, die „längst überfällig war“

Bundesfrauenministerin Anne Spiegel (Grüne) äußerte sich im März zu der Kabinettsentscheidung wie folgt: „Was längst überfällig war, wird endlich Realität“. Sie fügt hinzu: „Ärztinnen und Ärzte sollen künftig über ihre medizinischen Leistungen zu Schwangerschaftsabbrüchen informieren können, ohne Strafverfolgung oder Stigmatisierung befürchten zu müssen.“ Mit dieser Entscheidung stärke man nachhaltig das Selbstbestimmungsrecht von Frauen.

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Abschaffung des § 219a

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Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sprach sich schon damals deutlich für die Abschaffung des Paragrafen aus. Im ZDF-Morgenmagazin betitelte er die vorherige Situation als einen „untragbaren Zustand“, dass Ärztinnen und Ärzte nicht sachlich informieren dürften, ohne mit einer Strafverfolgung zu rechnen.

Dennoch solle sich die „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche von regulärer „Werbung“, wie etwa für Konsumgüter unterscheiden, beruhigt Buschmann: „Denn es wird keine Werbung für Schwangerschaftsabbrüche geben, wie für Schokoriegel oder Reisen.“ Das sei rechtlich ausgeschlossen.

Kritik kommt aus Unionsfraktion

Die Union ist über die Abschaffung des Paragrafen allerdings nicht sehr glücklich. Günter Krings, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, kritisierte: „Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind, ist mit einer Streichung des Paragraf 219a Strafgesetzbuch nicht geholfen“.

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Eher sieht er darin eine Missachtung des Staates, der laut Grundrecht dazu verpflichtet sei, auch das ungeborene menschliche Leben zu schützen.