Ob Wanderheuschrecken, Mehlkäfer, Hausgrillen oder Larven des Getreideschimmelkäfers – die kleinen Krabbeltierchen dürfen tatsächlich in Lebensmitteln enthalten sein. Das hat die EU-Kommission zugelassen. Insekten können aber nicht nur in unserer Nahrung, sondern auch in Kosmetikprodukten stecken. Wie zum Beispiel Läuse.
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