Im Winter steigt die Zahl der Krankmeldungen erheblich an. Arbeitnehmer*innen erhalten dann meist einen sogenannten „gelben Schein“, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), um diese an ihre Arbeitgeber*innen und die Krankenkasse zu senden. Doch damit soll schon bald Schluss sein. Wie „Wirtschaft Regional“ berichtet soll es ab Januar 2023 nur noch eine elektronische AU geben.
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Das sorgt nicht nur für schnellere Datenübermittlung, sondern auch für mehr Transparenz und weniger Arbeitsaufwand für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen. Zudem spart es eine erhebliche Menge Papierkram, was der Umwelt enorm zugutekommt.
Die Pilotphase wurde verlängert
Bereits seit Oktober 2021 haben Ärzt*innen die Möglichkeit, Patientendaten elektronisch an Krankenkassen zu übermitteln. Diese Daten können Arbeitgeber*innen seit Januar 2022 bei den Krankenkassen abfragen. Das Konzept der sogenannten eAU steht also schon länger.
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Die Pilotphase wurde von Juni 2022 bis Dezember 2022 verlängert, da einige Praxen nicht über die nötige technische Infrastruktur verfügten. Ab 2023 müssen sich die Patient*innen jedoch nicht mehr mit dem gelben Schein herumschlagen.
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Denn dann erhalten Erkrankte nach der Arztbehandlung einen Ausdruck der eAU-Daten und müssen ihrem Arbeitgeber bzw. ihrer Arbeitgeberin bloß noch die Infos über ihre Erkrankung sowie das Datum des Arztbesuches mitteilen. Alle weiteren Daten holen sich die Arbeitgeber*innen dann bei den Krankenkassen.
Dies gilt allerdings nicht für Privatpatient*innen. Denn bei Privatärzt*innen ist die elektronische Erfassung nicht möglich.