Bei Autofahrten mit der ganzen Familie sitzt das oder die Kinder meist auf der Rückbank. Ist man aber allein mit dem Nachwuchs unterwegs, ist es, je nach Alter des Sprosses, doch praktischer, wenn der direkt neben einem sitzt. Aber ist das überhaupt erlaubt? Ab wann dürfen Kinder vorn im Auto mitfahren und wie lange benötigen sie einen Kindersitz oder eine Sitzerhöhung?
All diese Dinge sind selbstverständlich in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Worauf ihr achten müsst, wenn ihr mit euren Kindern im Auto unterwegs seid und wann welcher Sitz im Auto der beste ist, wollen wir ganz schnell erklären.
Wo dürfen Kinder im Auto mitfahren?
Auch wenn viele Eltern glauben, dass die Kinder bei Autofahrten auf die Rückbank gehören, ist es grundsätzlich erlaubt, dass sie auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. Allerdings unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen.
Kinder unter 12 Jahren oder unter 150 cm müssen im Auto immer auf einem Kindersitz bzw. einer Sitzerhöhung sitzen. Die Sitzerhöhung wiederum ist erst für Kinder ab einem Gewicht von 15 Kilogramm zulässig. Bitte achtet auch auf das Maximalgewicht eurer Sitzerhöhung. In der Regel liegt das bei 36 Kilogramm. ABER: Wiegt euer Kind über 36 Kilogramm, fällt aber noch unter die Kindersitzpflicht, müsst ihr die Erhöhung trotzdem weiter nutzen. Achtet dann auf einen besonders stabilen Sitz.
Die Kindersitzpflicht entfällt für Kinder ab 12 Jahren oder größer als 150 cm. Sie dürfen ohne Erhöhung vorn oder hinten mitfahren. Das bedeutet auch: Ist ein Kind 12 Jahre oder älter und kleiner als 150 cm, muss es bei Autofahrten nicht erhöht sitzen. Empfohlen wird es dennoch.
Die Anschnallpflicht gilt selbstverständlich für alle Insassen eines Autos. Auch auf ganz kurzen Strecken.
Warum müssen Kinder erhöht im Auto sitzen?
Die Pflicht der Sitzerhöhung für Kinder bei Autofahrten wurde am 1. April 1993 eingeführt. Der Grund liegt in dem sonst sehr ungünstig sitzenden Gurt. Der liegt bei Kindern unter 150 cm unmittelbar am Hals an. Auch im Bereich des Beckens sitzt der Gurt bei Kindern sehr ungünstig. Im Falle einer abrupten starken Bremsung kann er zu schweren Verletzungen im Bauchbereich und am Hals führen.
Mögliche Strafen bei nicht ausreichender Sicherung
Kinder dürfen entsprechend der StVO also immer vorn mitfahren, wenn sie ausreichend gesichert sind. Aber welche Strafe droht Autofahrer*innen, wenn sie zuwider handeln? Verantwortlich für die Insassen eines Autos ist immer der Fahrer bzw. die Fahrerin. Er oder sie hat Sorge dafür zu tragen, dass alle Mitfahrenden gesichert sind. Dazu zählt also die Anschnallpflicht und auch die Kindersitzpflicht. Das Besuchskind nur mal schnell nach Hause fahren, auch wenn kein Kindersitz im Auto ist, kann einem dabei teuer zu stehlen kommen.
Der Bußgeldkatalog sieht ein Verwarngeld zwischen 30 und 70 Euro für den oder die Autofahrer*in vor. Auch ein Punkt in Flensburg kann folgen.