Nichts schreit mehr nach Freibad oder dem Besuch am Badesee als heißes Wetter und Ferien. Doof nur, wenn man als Eltern keine Zeit hat, weil man noch oder schon wieder arbeiten muss.
Oder darf ich mein Kind alleine zum Schwimmen schicken? Wie alt muss es sein, damit es ohne elterliche Begleitung ins Freibad gehen oder an den Badesee fahren darf?
Rein rechtlich ist ein Kind von mindestens sieben Jahre alt genug dafür. Dann nämlich gelten Kinder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als „beschränkt geschäftsfähig“ und dürfen den Eintritt ins Freibad zum Beispiel selber zahlen.
Das ist aber nur eine Voraussetzung, damit man sein Kind alleine ins Freibad schicken kann. Viel wichtiger als das Alter sind nämlich zwei andere Dinge.
Wie gut kann mein Kind schwimmen?
Im Sinne der Sicherheit gilt im Schwimmbad vor allem: Ein Kind, das ohne Aufsichtsperson schwimmen geht, sollte gut und sicher schwimmen können. Ob ein Kind gut und sicher schwimmen kann, verraten in der Regel die Schwimmabzeichen, die es erreicht hat. Allgemein kann man sagen, dass das Abzeichen der Stufe Bronze ein Indikator dafür ist, dass ein Kind eine gewisse Schwimmsicherheit hat.
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Für das Bronze-Abzeichen, den sogenannten ‚Freischwimmer‘, muss es nämlich unter anderem 15 Minuten ohne Unterbrechung schwimmen können und damit eine gewisse Ausdauer beweisen.
Ganz wichtig für die Sicherheit im Schwimmbad oder am See sind aber auch Rettungsschwimmer. Egal ob Kind oder Erwachsen, hat man die Möglichkeit, in einem ‚gesicherten‘ Bereich zu schwimmen, sollte man immer diesen wählen.
Wie selbstständig ist mein Kind?
Voraussetzung dafür, seinen Nachwuchs alleine loszuschicken, ist aber auch, dass er sich diese Situation selbst zutraut. Fühlt das Kind sich selbst bereit, tatsächlich alleine, bzw. nur mit Freunden in ähnlichem Alter, das Schwimmbad zu besuchen? Weiß es, was es tun muss, wenn es Hilfe braucht oder etwas Unvorhergesehenes passiert?
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Eltern und Kind sollten über mögliche Szenarien sprechen und gemeinsam schauen, ob alle zu bewältigen wären. Fühlt das Kind sich bereit, kann es ausreichend sicher schwimmen und trauen ihm die Eltern zu, dass es sich an getroffene Vereinbarungen hält, dann kann man es auch ruhigen Gewissens ziehen lassen.