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Ausgangsbeschränkung: Was muss man jetzt beachten?

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Die neuen Maßnahmen der Bundesregierung bringen viele neue Begrifflichkeiten mit sich. Was genau bedeutet eine „Ausgangsbeschränkung“? Wir klären auf.

Die Bundesregierung verkündete am vergangenen Sonntag neue Maßnahmen, um die aktuelle Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

Besonders von den Begrifflichkeiten zeigen sich nun aber viele Menschen verunsichert. Mal hört man von einer Kontaktsperre, mal von einer Ausgangsbeschränkung.

In dem Beschluss vom Bund heißt es offiziell „Kontakt-Beschränkungen“. Was muss denn nun beachtet werden und wo ist der Unterschied zwischen den Begriffen?

Strengere Regeln in Bayern, Sachsen und dem Saarland

Trotz der eindeutigen Leitlinien der Regierung, unterscheiden sich die Regeln je nach Bundesland. Beispielsweise nutzt Bayern den Begriff „Ausgangsbeschränkung“ und meint damit strengere Regeln als die der Regierung.

Während es im Beschluss des Bundes nämlich heißt, dass man sich zu zweit draußen aufhalten darf, dürfen Bewohner in Bayern nur mit Personen, die zum selben Hausstand gehören, vor die Tür.

Ebenso streng wird es übrigens im Saarland und in Sachsen gehandhabt.

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Kontaktsperre in NRW

In Nordrhein-Westfalen dürfen zwei Personen zusammen auf die Straße, auch wenn sie nicht zusammen leben, also zum selben Haushalt gehören.

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Allerdings droht NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hier mit hohem Bußgeld für die Personen, die sich nicht an die Regeln halten. Diese Ordnungswidrigkeit kann bis zu 25.000 Euro kosten.

Laschet erklärte in seiner Rede: „Das Ziel ist: Unvernünftige bestrafen – hart und klar.“

Informiert euch also unbedingt genaustens darüber, wie die Regeln in eurem Bundesland lauten.