Beim Gedanken an die Altersrente bekommen viele Erwerbstätige ein eher mulmiges Gefühl. Denn bei vielen ist schon jetzt klar, dass sie im Alter nicht genügend Rente haben, um gut über die Runden zu kommen.
Die durchschnittliche Rente beträgt in Deutschland laut Arbeitsministerium nach 45 Beitragsjahren 1543 Euro pro Kopf. Nicht gerade viel. Und sicher nicht genug, um den Lebensstandard zu halten, den man als Erwerbstätige*r hat.
Damit man später nicht in die Altersarmut rutscht, sollte man in jedem Fall privat vorsorgen. Doch wie viel steht dir eigentlich mindestens zu und mit welcher Rente kannst du in jedem Fall rechnen? Die Antwort gibt’s hier.
Wie viel du maximal bekommen kannst, erfährst du übrigens hier: Rente: So viel Geld bekommst du maximal
Eine Mindestrente gibt es nicht
Zunächst die große Enttäuschung: Eine grundsätzliche Mindestrente gibt es nicht. Ob man Anspruch auf Rente hat, ist vollständig individuell. Hauptsächlich hängt der Rentenanspruch von den Versicherungsjahren ab, in denen man Beiträge für die Rentenversicherung gezahlt hat.
Pro Jahr gibt es einen Rentenpunkt, der 37,60 Euro wert ist, wenn man mindestens 42.000 Euro verdient. Ist das Gehalt niedriger, erhält man entsprechend auch nur anteilig, zum Beispiel einen halben Rentenpunkt. Wer jedoch sehr wenig Rente bekommt, hat unter Umständen Anspruch auf Grundsicherung.
Rein logisch könntest du also nach einem Jahr Erwerbstätigkeit, in dem du 42.000 Euro verdienst 37,60 Euro Rente bekommen, oder? Nicht ganz, denn derzeit gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Außerdem gibt es eine Mindestversicherungszeit, die 5 Jahre beträgt. Erst wenn du die erreicht hast, hast du Anspruch auf eine Regelaltersrente. Welche Zeit in deinem Leben als Wartezeit berücksichtigt wird, erfährst du in der Übersicht auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.
Lest dazu auch: So viel Rente steht dir als Grundsicherung immer zu
Ein früherer Renteneintritt ist nur für bestimmte Personengruppen möglich. Dazu gehören unter anderem langjährig Versicherte, besonders langjährig Versicherte sowie Personen, die in den letzten Jahren vor dem regulären Rentenalter arbeitslos geworden sind.