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Steuererklärung 2022: Diese Änderungen zu Kinderbonus und Co. solltest du kennen

Frau sitzt am Schreibtisch und macht die Steuererklärung für 2022.
Das sind die wichtigsten Änderungen für die Steuererklärung 2022. Credit: Getty Images

Die Steuererklärung für 2022 steht noch auf deiner Agenda? Erfahre bei uns die wichtigsten Änderungen in Bezug auf Energiepreispauschale, Kinderbonus oder der Homeoffice-Pauschale.

Eine freiwillige Einkommenssteuererklärung kann sich in vielen Fällen lohnen. Laut Statistischem Bundesamt erhielten im Jahr 2018 von 14,3 Millionen Steuerpflichtigen 12,6 Millionen eine Steuererstattung. Diese lag im Schnitt bei 1.072 Euro.

Wie in jedem Jahr müssen sich Steuerpflichtige auch für das Steuerjahr 2022 wieder auf einige Änderungen einstellen. Davon solltest du dich aber nicht abschrecken lassen. Im Gegenteil, denn für die Steuer 2022 erwarten dich unter anderem höhere Freibeträge, gestiegenes Kindergeld und weniger Steuern.

Lest auch: Homeoffice-Pauschale erhöht: Das sollten Arbeitnehmer bei der Steuererklärung beachten

Erfahre bei uns, was du zu Änderungen wie der Energiepreispauschale, dem Grundfreibetrag oder der Homeoffice-Pauschale wissen solltest.

Frau sitzt am Schreibtisch und macht die Steuererklärung für 2022.

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Grundfreibetrag, Abgabe der Steuererklärung und Kinderbonus: Diese Änderungen betreffen alle Steuerzahler*innen

Im Jahr 2023 gibt es für alle Steuerpflichtigen eine Fristverlängerung: Für alle, die eine Einkommenssteuererklärung für 2022 abgeben müssen, endet die Frist am 30. September 2023. Da der 30. aber auf einen Samstag fällt, ist das letztmögliche Abgabedatum der 2. Oktober 2023.

Übrigens: Wenn man einmal eine Steuererklärung abgegeben hat, muss man entgegen der geläufigen Annahme nicht jedes Jahr eine machen. Dabei handelt es sich lediglich um einen Steuermythos, der sich nach wie vor hartnäckig hält.

Neben der Fristverlängerung wurde auch der Grundfreibetrag für 2022 angehoben und liegt nun bei 10.347 Euro.

Um Familien während der Corona-Pandemie zu unterstützen, gab es bereits 2021 einen Kinderbonus. Und auch 2022 profitieren Familien mit Kindern: Für jedes Kind, für das auch Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es 100 Euro Kinderbonus.

Auch das Kindergeld ist 2022 erhöht worden. Für das erste und das zweite Kind gibt es 219 Euro. Für das dritte Kind 225 Euro und ab dem Vierten gibt es für jedes Kind 250 Euro. Der Kinderfreibetrag wurde zudem auf 5.620 Euro erhöht. Der Erziehungsfreibetrag liegt 2022 bei 2.928 Euro.

Energiepreispauschale

Um die hohen Energiekosten abzufedern, hat der Staat eine Energiepreispauschale beschlossen. Dabei handelt es sich um eine Bonus-Zahlung in Höhe von 300 Euro, die Rentner*innen und Arbeitnehmende Ende 2022 automatisch von Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin oder der Rentenstelle erhalten haben. Für Studierende gab es 200 Euro. Auch Minijobbern, Empfänger*innen von Lohnersatzleistungen und Selbstständigen steht die Pauschale zu.

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Wer den Bonus 2022 nicht erhalten hat, sollte diese unbedingt bei der Steuererklärung für 2022 anfordern. Du erhältst den Bonus dann über die Steuerrückerstattung.

Studierende oder Rentner*innen können übrigens doppelt profitieren! Wer sich nebenbei noch etwas dazuverdient, etwa über einen 520-Euro-Job, gehört zusätzlich zur Gruppe der Erwerbstätigen. Studierende können somit zu den 200 Euro weitere 300 Euro Energiepreispauschale erhalten. Auch erwerbstätige Rentner*innen können sich neben den bereits erhaltenen 300 Euro über weitere 300 Euro freuen.

Tipp: Gerade wegen der vielen Änderungen ist es sinnvoll, sich für die Steuererklärung ein Steuerprogramm zu Hilfe zu nehmen. Damit sparst du dir nicht nur das lästige Ausfüllen von komplizierten Formularen, du gewinnst zusätzlich wertvolle Zeit. Wer das für sich austesten möchte, kann zum Beispiel die Software WISO-Steuer von Buhl verwenden.

Die WISO-Steuer 2023 ist Testsieger im Steuersoftware-Vergleich von IMTEST und konnte die Bestnote „sehr gut 1,3“ erzielen. Mit dem Programm kannst du ohne viel Aufwand das Meiste für dich herausholen, im Schnitt sind das 1.674 Euro. Und: Du kannst die Software für dich allein oder deine ganze Familie nutzen – sowohl über den Webbrowser oder die PC-Software als auch bequem auf dem Smartphone über die App.

Homeoffice-Pauschale wird entfristet

Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde die Homeoffice-Pauschale eingeführt. Aufgrund der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen haben viele Arbeitnehmer*innen den Arbeitsplatz im Büro hinter sich gelassen und sind ins Homeoffice gewechselt.

Da sich die Arbeit von Zuhause aus in vielen Unternehmen etabliert hat, wurde die Homeoffice-Pauschale in Höhe von 600 Euro nun entfristet. Ab 2023 soll die Pauschale sogar auf 1.000 Euro ansteigen.

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Weitere Änderungen für Arbeitnehmer*innen

Entfernungspauschale

Eine interessante Steueränderung für alle Berufspendler ist die Erhöhung der Pendlerpauschale. Ab dem 21. Kilometer bekommt ihr 0,38 Euro je Kilometer.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bzw. die Werbungskostenpauschale steigt ab 2022 um 200 Euro auf 1.200 Euro pro Jahr. 2023 soll die Pauschale sogar auf 1.230 Euro ansteigen.

Umzugskostenpauschale

Auch wenn ein Umzug ansteht, kannst du Geld sparen. Für beruflich bedingte Umzüge gibt es ab dem 1. April 2022 für Verheiratete 1.476 Euro und für ledige Personen 886 Euro. Weitere Personen bekommen zusätzlich 590 Euro.

Sparplan, Altersvorsorge, Aktien-Investments – trau dich und beschäftige dich aktiv mit deinen Finanzen. Lies dich ein und lass dich beraten. So holst du das Beste aus dem heraus, was du hast. Deine finanzielle Freiheit liegt in deiner Hand.