Viele Studentinnen und Studenten müssen neben dem Studium arbeiten, weil sie entweder kein BAföG bekommen oder nicht von ihren Eltern unterstützt werden können. Manchen reicht das Geld auch schlichtweg nicht aus, um sich die Miete und den Lebensunterhalt leisten zu können.
Doch nicht nur aus Geldnot gehen Studierende einem Job nach. Neben finanziellen Gründen bietet einem ein Studentenjob auch Berufserfahrung, die man gerade während eines wissenschaftlichen Studiums kaum sammelt.
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Doch bevor es an die Jobsuche geht oder auch währenddessen, kommt irgendwann die Frage auf, wie viel man überhaupt als Studierender verdienen darf.
Minijob
Zunächst bieten sich zwei grundlegende Möglichkeiten. Entweder man nimmt einen Minijob an oder man entscheidet sich für eine Tätigkeit als Werksstudent. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Als Minijobber durfte man bisher maximal 450 Euro verdienen. Diese Grenze wurde im Oktober 2022 auf 520 Euro angehoben. Der Vorteil: Als Minijobber muss man keine Sozialabgaben zahlen.
Außerdem kann der monatliche Lohn von 520 Euro variieren. Entscheidend ist die Jahresobergrenze von 6.240 Euro. Als Minijobber kannst du weiterhin in der kostenlosen Familienversicherung bleiben. Vorausgesetzt, du bist unter 25 Jahre.
Wenn man jedoch durchschnittlich mehr als 520 Euro monatlich verdient, was durch die Zahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld schnell passieren kann, muss der Arbeitgeber dich bei der Sozialversicherung anmelden.
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Tätigkeit als Werksstudent
Die Alternative ist eine Tätigkeit als Werksstudent. Das ist sinnvoll, wenn du monatlich mehr als 520 Euro verdienst. Wenn du als Werksstudent mehr als 620 Euro verdienst, kannst du nicht mehr kostenfrei familienversichert sein. Stattdessen musst du dich selbst versichern. Allerdings musst du nur einen reduzierten Studententarif zahlen.
Doch es gibt eine weitere Besonderheit bei einer Werksstudententätigkeit. Während des Semesters dürfen Werksstudenten nur 20 Stunden pro Woche arbeiten, in den Semesterferien können sie jedoch auch mehr arbeiten und verdienen. Außerdem müssen Werksstudenten Einkommensteuer zahlen.
Achtung! Wenn du BAföG beziehst, darfst du monatlich nur 520 Euro anrechnungsfrei verdienen. Wenn du im Schnitt mehr verdienst, wird dein BAföG gekürzt.
Weitere Job-Möglichkeiten
Neben einem Minijob oder einer Tätigkeit als Werksstudent, gibt es noch die Möglichkeit, einen Midijob anzunehmen, eine kurzfristige Beschäftigung auszuüben oder selbstständig auf Honorarbasis zu arbeiten.
In einem Midijob kannst du zwischen 521 und 1.600 Euro verdienen. Ab Januar 2023 sind sogar bis zu 2000 Euro Verdienst im Monat möglich. Als Midijobber musst du allerdings die vollen Sozialabgaben und Steuern zahlen. Du musst jedoch weniger Arbeitnehmerbeiträge zahlen als Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigte. Trotzdem erwerben Midijobber den vollen Rentenanspruch und sie müssen in der Regel keine Lohnsteuer zahlen.
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung arbeitest du als Studierender nur in einem gewissen Zeitraum, zum Beispiel nur in den Semesterferien. Der Job sollte dann entweder nicht länger als drei Monate andauern oder nicht mehr als 70 Arbeitstage übers Jahr verteilt haben. Es fallen keine Sozialabgaben an und auch der Arbeitgeber muss keine Beiträge zahlen. Steuerpflichtig ist man trotzdem.
Eine weitere Möglichkeit ist es, selbstständig auf Honorarbasis zu arbeiten. Dein Lohn wird brutto ausgezahlt und du schreibst selbstständig eine Rechnung für deine Arbeitsleistung. Statt des Arbeitgebers musst du dich selbst um die Versteuerung deiner Einkünfte kümmern. Hier ist eine Steuernummer fällig, die du beim Finanzamt beantragst. Wenn du jährlich mehr als 10.347 Euro verdienst, musst du Einkommenssteuer zahlen.
Sparplan, Altersvorsorge, Aktien-Investments – trau dich und beschäftige dich aktiv mit deinen Finanzen. Lies dich ein und lass dich beraten. So holst du das Beste aus dem heraus, was du hast. Deine finanzielle Freiheit liegt in deiner Hand.