In den Niederlanden haben Arbeitnehmer seit 2015 ein Recht darauf, im Homeoffice zu arbeiten. Deutschland hinkt da leider noch immer etwas hinterher. Hierzulande gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf das Arbeiten von Zuhause aus. Dennoch: 2017 waren es immerhin schon 30 Prozent, die die Möglichkeit hatten, ganz oder teilweise in den eigenen vier Wänden zu arbeiten.
Insbesondere die Corona-Pandemie hat dafür gesorgt, dass sich viele Arbeitgeber*innen offener gegenüber dem Thema Homeoffice zeigen. Da die regelmäßige Arbeit von Zuhause aus für viele noch relativ neu ist, ergeben sich auch öfter Fragen, mit denen man sich vorher nie beschäftigt hat. Wenn wir uns zum Beispiel im Büro verletzen, sind wir über den Arbeitgeber versichert. Während der Arbeit im Homeoffice kann es aber genauso dazu kommen, dass wir uns unglücklich verletzen. Doch was passiert dann? Haftet die betriebliche Unfallversicherung auch, wenn mir beim Arbeiten von Zuhause etwas passiert? Das solltest du wissen.
Bin ich auch im Homeoffice gesetzlich versichert?
Wer einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder im Büro erleidet, ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Ganz so einfach ist es allerdings nicht, wenn sich der Arbeitsunfall in den eigenen vier Wänden ereignet. Im Falle von Homeoffice kommt es nämlich darauf an, ob ein Unfall unmittelbar im Zusammenhang mit der Arbeit steht oder nicht.
Stürzt man etwa auf dem Weg vom Badezimmer ins Arbeitszimmer oder klemmt sich den Finger beim heimischen Drucker, dann handelt es sich laut Rechtssprechung um einen Arbeitsunfall. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass in diesem Fall die Unfallversicherung haftet.
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Vorsicht beim Gang zur Toilette!
Anders sieht es hingegen bei privaten Tätigkeiten im Homeoffice aus: Wer sich in der heimischen Küche einen Kaffee holen möchte und auf dem Weg dorthin ausrutscht, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht abgedeckt. Das Gleiche gilt für den Gang zur Toilette. Auch hier ist man im Falle eines Unfalls nicht versichert.
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Unfall im Homeoffice: Was ist zu tun?
Wer im Homeoffice verunfallt, muss also einen Nachweis erbringen, dass es sich wirklich um einen Arbeitsunfall gehandelt hat. Ansonsten greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Das Problem: Im Büro können meist Kollegen den Unfall bezeugen, bei der Arbeit zuhause hingegen in den meisten Fällen nicht.
Damit die Berufsgenossenschaft die Forderung nicht ablehnt, ist es wichtig, alle Einzelheiten des Unfalls direkt schriftlich zu dokumentieren und sich sofort an die BG zu wenden. Wer den Arbeitsunfall nämlich erst einige Tage später meldet, muss damit rechnen, dass sich die Versicherung auf eine Inszenierung des Unfalls stützen wird.
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Dokumentiert werden sollte:
- Der exakte Zeitpunkt des Unfalls: Nur Unfälle während der mit dem Arbeitgeber vereinbarten Arbeitszeit sind abgesichert. Nachweise über Anrufe beim Arzt oder Rettungsdienst können hierbei nützlich sein.
- Der genaue Unfallort: Dieser muss unbedingt im Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Wer z.B. auf dem Weg in ein anderes Zimmer zum Drucker war, um ein wichtiges Dokument zu holen, ist versichert.
Falls es sich bei dem Unfall zuhause nicht um einen Arbeitsunfall, sondern um einen Unfall im privaten Bereich gehandelt hat, dann muss dieser über die jeweilige Krankenversicherung geregelt werden.