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Gewalt gegen Frauen: Türkei tritt aus Istanbul-Konvention aus

Gewalt gegen Frauen: Türkei tritt aus Istanbul-Konvention aus
Gewalt gegen Frauen: Türkei tritt aus Istanbul-Konvention aus Credit: Getty Images

Der türkische Präsident Erdoğan ließ in der Nacht zu Samstag per Dekret verkünden, dass sein Land aus der sogenannten Istanbul-Konvention austrete. Die internationale Konvention ist ein verbindliches Übereinkommen des Europarats, das dem Schutz von Frauen vor Gewalt dient.

Ein schlimmes Zeichen für die Frauen in der Türkei, aber auch weltweit sorgte der Schritt der Türkei für Entsetzen und Sorge. Dabei hatte das Land das Abkommen 2011 als erster Teilnehmerstaat unterzeichnet. Die Grünen-Politikerin Claudia Roth nannte den Schritt einen „Schlag ins Gesicht“ für alle Frauen und demokratisch gesinnten Menschen in der Türkei.

Nur wenige Stunden nach dem Dekret von Präsident Erdoğan protestierten Frauen und Männer auf den Straßen Istanbuls – vor allem im Stadtteil Kadiköy.

Der Austritt ist vor allem deshalb bedenklich, weil es nach Angaben von Frauenrechtsorganisationen allein im vergangenen Jahr 2020 mehr als 300 Fälle von Femizid gab, also Morde an Frauen durch Männer.

Leider ist die Türkei mit ihrem Austritt nicht allein. Auch in Polen gab es bereits vermehrt Hinweise, dass ein Austritt aus der Konvention bevorstehen könnte.

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Was genau versteht man unter Istanbul-Konvention?

Die sogenannte Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der häusliche Gewalt und speziell Gewalt gegen Frauen bekämpfen soll. Der Grundsatz der Konvention in Art. 1a lautet: „Zweck dieses Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen.“

Die Konvention besteht insgesamt aus 81 Artikeln. Mit der Unterzeichnung verpflichten sich die Staaten, sich für die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, den Schutz der Opfer und der Bestrafung der Täter und Täterinnen einzusetzen. Es geht um das Recht von Frauen auf ein gewaltfreies Leben.

Weitere wichtige Punkte der Konvention: die Gleichstellung der Geschlechter in den jeweiligen Landesverfassungen, die Abschaffung von diskriminierenden Gesetzen, die Ablehnung von Zwangsehen und verbesserte Hilfsangebote für Betroffene.

Bereits 2011 hatten Länder wie Deutschland, Frankreich, Spanien, Schweden ebenso wie die Türkei die Konvention unterschrieben. Damit diese in Kraft tritt erfordert es jedoch zusätzlich einer Ratifizierung, d.h. dass die unterzeichnenden Länder die Abmachung auch rechtlich bindend machen. Ende 2017 geschah das in Deutschland, womit das Übereinkommen bei uns am 1. Februar 2018 in Kraft getreten ist.

Mehr dazu könnt ihr hier lesen: Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 (Istanbul-Konvention)

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Wichtige Adressen und Hilfsangebote
Falls ihr oder eine nahestehende Person Opfer von Gewalt oder partnerschaftlicher Gewalt ist, wendet euch an das Hilfetelefon für Gewalt gegen Frauen unter 08000 116 016 oder sucht euch Hilfe bei folgenden Beratungsstellen:
Bundesweite Initiative: Die Web-Seite stärker-als-gewalt.de

Frauenberatungsstellen: www.frauen-gegen-gewalt.de
Frauenhäuser / Frauenhauskoordinierung: www.frauenhauskoordinierung.de
Opferhilfeorganisationen: WEISSER RING e.V. www.weisser-ring.de

Telefonische Hilfe:
in akuten Fällen die Polizei unter 110 rufen,
Telefonseelsorge erreicht ihr unter 0800 111 0111 oder 0800 111 0222 (rund um die Uhr)
Opfertelefon des Weissen Ring e.V. unter Tel.: 116 006
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, Rufnummer 08000 116 016 (rund um die Uhr, kostenlos, anonym, verschiedene Sprachen dank Dolmetscher)