Nach dem Bundesurlaubsgesetz gibt es eine festgelegte Mindestanzahl an Urlaubstagen, die Arbeitgeber*innen ihren Beschäftigten gewähren müssen.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz gibt es eine festgelegte Mindestanzahl an Urlaubstagen, die Arbeitgeber*innen ihren Beschäftigten gewähren müssen.