Inhaltsverzeichnis
- Was versteht man unter Racial Profiling?
- Moment mal, ist das nicht verboten?
- Rassismus bei der Polizei: Was ist die Ursache?
- Good Cop vs. Bad Cop
- Fazit: Es muss sich etwas ändern
Im Juli 2021 erklärte Innenminister Horst Seehofer, es gebe „keinen Bedarf“ für eine Studie zu Racial Profiling bei der Polizei. Seine Begründung: Das sei verboten, daher käme es auch nicht vor. Ahja – genauso wie Straftaten nicht vorkommen, die sind schließlich auch verboten.
Auch als Ende September 2020 zahlreiche rechtsextreme Chatgruppen von Polizist*innen in mehreren Bundesländern aufgedeckt wurden, konnte das Herrn Seehofer nicht umstimmen. Stattdessen einigte er sich mit der SPD auf eine Studie zum Alltagsrassismus – um die Beamt*innen nicht „unter Generalverdacht“ zu stellen. (Dazu am Ende dieses Artikels mehr.)
Aber gut, spulen wir erst einmal zurück: Ich möchte mit euch heute über Racial Profiling sprechen. Darüber, was der Begriff bedeutet, wo und wie dieses Profiling bei der Polizeiarbeit in Deutschland vorkommt, welche Ursachen es hat und warum es so ein großes Problem ist.
Was versteht man unter Racial Profiling?
Die Bundeszentrale für politische Bildung (BPD) definiert Racial Profiling als „polizeiliche Maßnahmen […], die nicht auf einer konkreten Verdachtsgrundlage oder Gefahr […] erfolgen, sondern allein aufgrund von („äußeren“) rassifizierten oder ethnisierten Merkmalen.“
Immer dann, wenn die Polizei also einen Menschen verdächtigt oder kontrolliert nur aufgrund seiner Hautfarbe, Haarfarbe oder anderer äußerer Merkmale, spricht man von Racial Profiling. Und nein, das passiert nicht nur in den USA, sondern auch hier bei uns in Deutschland – ganz schön oft sogar.
Laut einer Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) aus dem Jahr 2017 haben 14 Prozent der People of Color (POC) in Deutschland in den vorangegangenen fünf Jahren Racial Profiling erlebt. Die Dunkelziffer dürfte noch viel höher sein.
Diese rassistisch motivierten Kontrollen führen nicht nur dazu, dass die Betroffenen eine öffentliche Bloßstellung und Demütigung hinnehmen müssen, sondern haben auch zur Folge, dass diese Menschen in ständiger Angst vor der Polizei leben und sich sogar verstärkt aus dem öffentlichen Leben zurückziehen. Was man nicht vergessen darf: Racial Profiling ist eine Form von Gewalt.
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Moment mal, ist das nicht verboten?
Ganz richtig! Racial Profiling ist nicht erlaubt. Das untersagt allen voran das Menschenrechtsabkommen der UN und die Europäische Menschenrechtskonvention. 2018 hat dann auch Deutschland nachgezogen: Seitdem ist ein Verbot von rassistischen Polizeikontrollen im Grundgesetz verankert.
Ihr fragt euch jetzt vielleicht: Wenn Racial Profiling verboten ist, dann können Betroffene doch einfach eine Beschwerde einlegen? Theoretisch ja. Ganz so einfach ist es aber nicht.
Das Problem: Es gibt keine unabhängige Behörde, der man das Fehlverhalten der Polizei melden könnte. Beschwerden müssen fast immer bei der Polizei selbst eingereicht werden. Warum das den Betroffenen meist keinen Erfolg verspricht, brauche ich euch sicher nicht zu erklären. Die Polizei zeigt im Gegenzug nämlich oft denjenigen an, der sich beschwert.
Es ist also nicht verwunderlich, dass zwischen Januar 2018 und April 2019 lediglich 58 Beschwerden wegen Racial Profiling eingingen. Davon wurden allein 51 umgehend als „unbegründet“ zurückgewiesen.
Zeitgleich gibt es übrigens auch Gesetze, die es Polizist*innen erleichtern, rassistisch motivierte Kontrollen durchzuführen. Beispielsweise besagt das Bundespolizeigesetz, dass Beamt*innen Personen ohne konkreten Verdacht kontrollieren dürfen, wenn sie sich an Orten befinden, an denen vermehrt Straftaten vorkommen. Dazu gehören beispielsweise auch Bahnhöfe und Flughäfen. Das heißt, dort darf die Bundespolizei Menschen ohne Tatverdacht kontrollieren.
Im Video: Black Lives Matter: Was DU jetzt machen kannst
Rassismus bei der Polizei: Was ist die Ursache?
Wir wissen nun also, was Racial Profiling ist, dass es generell verboten ist, aber auch, dass das Bundespolizeigesetz der Polizei gewisse Freiräume schafft. Es bleibt die Frage nach der Ursache: Warum betreiben Polizist*innen Racial Profiling?
Darüber wird kontrovers diskutiert. Die Frage ist nämlich: Handelt es sich beim rassistischen Profiling um ein Problem einzelner Polizist*innen oder haben wir es hier mit einer Form des institutionellen Rassismus zu tun?
Die Meinungen hierzu gehen auseinander, aber – um meine persönliche Meinung an dieser Stelle kurz deutlich zu machen – ich finde: Beides ist der Fall.
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Als institutionellen (oder: strukturellen) Rassismus bezeichnet man tiefreichende Vorurteile und Ungerechtigkeiten gegenüber POC in gesellschaftlichen und staatlichen Institutionen und Behörden. Dazu zählt auch die Polizei. Menschen erfahren also aufgrund ihrer Hautfarbe oder Herkunft in diesen Institutionen Ausgrenzung und Benachteiligung.
Bei dieser Definition von Rassismus geht es nicht um das Fehlverhalten einzelner, sondern um fest verankerte Normen und Praktiken innerhalb einer Institution, mit denen Rassismus fortwährend reproduziert wird. Im Fall der Polizei zählen dazu also beispielsweise Rechtsgrundlagen, die es Beamten ermöglichen, gegenstandslos Personenkontrollen durchzuführen und so (vielleicht unbewusst) verstärkt POC und Migrant*innen zu verdächtigen.
„Aber es gibt auch gute Polizisten“, höre ich euch argumentieren. Ja, die gibt es. Einzelne haben als Teil einer komplexen Organisation allerdings nur bedingt Einfluss auf die Funktionsweise dieser. Und da wären wir auch schon bei der zweiten möglichen Ursache: individueller Rassismus.
Good Cop vs. Bad Cop
Die Definition von individuellem Rassismus ist deutlich weniger komplex als die der institutionellen Diskriminierung. Denn hier geht der Rassismus von einzelnen Menschen aus. Bringt man also das Argument des „Good Cop“ ins Spiel, sagt man damit, die Ursache des Racial Profiling läge nicht in einer rassistischen Struktur, sondern in dem rassistischen Gedankengut einzelner Polizist*innen.
Mittlerweile gibt es so viele Fälle von individuellem Rassismus bei der Polizei, dass man nicht mehr länger von „Einzelfällen“ sprechen kann (Sorry, Herr Seehofer). Allein dieses Jahr wurden in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Nordrhein-Westfalen rassistische und rechtsextreme Chatgruppen bei der Polizei offenkundig.
Ein weiterer prominenter Fall: Ende 2018 wurde in Hessen ein Netzwerk rechtsextremer Polizeibeamter aufgedeckt. Sie verschickten Drohbriefe an die Anwältin Seda Basay-Yildiz, die im NSU-Prozess eine Opferfamilie vertrat. Unterschrieben waren die Briefe mit „NSU 2.0“.
Der ‚Spiegel‚ führte im August eine Umfrage bei den Innenministerien von Bund und Ländern durch. Das Ergebnis: In den vergangenen Jahren habe es „mindestens 400 Verdachtsfälle von rechtsextremen, rassistischen oder antisemitischen Umtrieben unter Polizisten und Polizeianwärtern“ gegeben.
Bei aktuell etwa 260.000 Polizist*innen in Deutschland entspricht dies ungefähr 0,2 Prozent aller Beamt*innen. Wer das hört und denkt, „Das ist ja gar nicht so viel“, dem möchte ich sagen: Jeder Rassist oder Rechtsextremist, der Uniform trägt und bewaffnet ist, ist einer zu viel. 400 sind viel zu viel.
Fazit: Es muss sich etwas ändern
Wo genau also die Ursache des Racial Profiling liegt, darüber lässt sich streiten. Fest steht jedoch, dass es dieses ethnische Profiling in Deutschland gibt. Es muss sich eine Menge ändern und diese notwendigen systematischen Änderungen sind nicht nur enorm wichtig, sondern lange überfällig.
Wie könnten die Änderungen aussehen? Experten empfehlen beispielsweise die Einführung einer unabhängigen Beschwerde- und Ermittlungsbehörde bei Polizeivergehen. So etwas gibt es bereits in Dänemark. Eine repräsentative Umfrage des WDR ergab, dass 65% der deutschen Bürger*innen eine solche Behörde für eine gute Idee halten.
Denkbar wären auch präventive Maßnahmen innerhalb der Polizei, gesetzliche Diskriminierungsverbote und Sanktionen, sowie das Untersagen verdachtsunabhängiger Kontrollen. All das setzt aber voraus, dass das Problem des Rassismus bei der deutschen Polizei erst einmal anerkannt und thematisiert wird.
Markus Reuter von ‚Netzpolitik.org‚ bringt es auf den Punkt:
Die Gesellschaft hat ein Recht darauf zu wissen, ob Rassismus und Rechtsradikalismus bei der Polizei so virulent sind wie in der Gesamtbevölkerung […]. Die Polizei ist nicht irgendeine Behörde, sie hat das Gewaltmonopol, trägt Waffen und kann Menschen festnehmen.
Eine Rassismus-Studie, wie sie im Gespräch ist, wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings haben sich die SPD und Horst Seehofer auf eine Studie geeinigt, die nicht mehr ist als ein schlechter Kompromiss. So wird nämlich nicht das rassistische und rechtsextremistische Handeln der Polizei untersucht, sondern lediglich deren Verhältnis zur Gesellschaft.
Auch Gewalt gegen Polizist*innen möchte Seehofer untersuchen lassen. Die Polizei hier in die Opferrolle zu stecken, ist aber nicht nur kontraproduktiv, sondern schlichtweg falsch.