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Alleinerziehende Mutter: Alles rund um Rechte, Zuschüsse & Unterstützung

Mutter mit einem Kind auf dem Arm steht mit dem Rücken zum Betrachter auf einer Straße
Alleinerziehend zu sein bedeutet viel Verantwortung, eine gute Kommunikation mit dem anderen Elternteil, aber auch oft eine finanzielle Belastung. Credit: Getty Images

Ob getrennt, geschieden, verwitwet oder einfach nur entschlossen, auch ohne Mann Mutter zu werden: Immer mehr Frauen stehen an der Spitze eines Ein-Eltern-Haushalts. Welche Rechte alleinerziehende Mütter haben und wo sie vor allem finanzielle Hilfe bekommen, erfahrt ihr hier.

Inhaltsverzeichnis

In den letzten Jahren ist die Zahl der Alleinerziehenden in Deutschland gestiegen: Mittlerweile gibt es rund 2,9 Millionen Familien mit nur einem Elternteil, davon sind es mit 2,39 Millionen vor allem die Frauen, die diese Aufgabe stemmen. (Quelle Statista)

Für eine alleinerziehende Mutter ist der Alltag kein Zuckerschlecken, da sind sich wohl die meisten Mamas einig. Der stressige Spagat zwischen Kind und Job, die Entscheidungen in Sachen Erziehung, die es auch alleine zu treffen gilt.

Der Versuch, dem Nachwuchs einen stabilen Rahmen mit den richtigen Orientierungshilfen zu geben, und dazu noch die finanziellen Bedürfnisse, die es zu decken gilt. Diese Herausforderungen bestimmen das Leben von alleinerziehenden Müttern.

Doch es gibt ein paar Dinge, die es Alleinerziehenden zumindest finanziell ein kleines bisschen leichter machen können. Welche Rechte Mütter in dieser Situation haben, wo sie finanzielle Hilfe bekommen und welche Zuschüsse sie beantragen können – wir klären euch auf!

Alleinerziehende Mutter: Welche Rechte habe ich?

Welche Rechte eine alleinerziehende Mutter hat, richtet sich danach, ob sie das alleinige oder das geteilte Sorgerecht hat. In Deutschland sind 85 % aller Alleinerziehenden Frauen. Aber bei 9 von 10 Scheidungen bleibt das Sorgerecht bei beiden Elternteilen.

Eine alleinerziehende Mutter, die das alleinige Sorgerecht hat, kann alle Entscheidungen das Kind betreffend alleine fällen. Bei geteiltem Sorgerecht ist das anders. Da unterscheidet man zwischen Angelegenheiten des täglichen Lebens, die die Person trifft, bei der das Kind lebt und Angelegenheiten von ‚erheblicher Bedeutung‘, die von beiden Elternteilen getroffen werden müssen.

Angelegenheiten des täglichen Lebens sind jene, die eben den Alltag betreffen – Versorgung des Kindes, Dauer der Betreuungszeit, Entschuldigung bei Krankheit oder die Freizeitgestaltung, also jene Angelegenheiten die, und das gilt als kleine Merkhilfe, leicht wieder aufzuheben sind.

Handelt es sich aber um grundsätzliche Entscheidungen, die weitreichendere Auswirkungen haben, haben diese ‚erhebliche Bedeutung‘ und bedürfen der Absprache mit dem anderen Elternteil. Das betrifft beispielsweise die Wahl der Betreuungseinrichtung, gesundheitliche Entscheidungen wie das Impfen oder Operationen, das Namensrecht oder die Frage des Erziehungsstils.

Finanzielle Hilfe und Zuschüsse für Alleinerziehende

Wer zahlt welchen Unterhalt?

Leben die Eltern getrennt, hat das Kind Anspruch auf Unterhalt. Lebt das Kind bei der Mutter, „zahlt“ sie den Unterhalt mit der Pflege, Erziehung und Betreuung des Kindes.

Der Vater ist somit verpflichtet, Unterhalt in Form von Geld, dem so genannten Barunterhalt, zu zahlen. Die Höhe des Barunterhalts ist abhängig von der Höhe des Einkommens des Vaters, dem Alter des Kindes und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen.

Alleinerziehende haben das Recht auf Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil nicht oder nicht genug Unterhalt zahlt. Der Unterhaltsvorschuss beträgt für Kinder bis unter 6 Jahren 227 Euro monatlich, Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren erhalten 299 Euro monatlich und Kinder von 12 bis 17 bekommen 394 Euro monatlich.

Beantragt werden muss der Unterhaltszuschuss beim zuständigen Jugendamt. (Quelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.)

Alleinerziehend: Wer zahlt Sonderkosten wie Klassenfahrt oder Nachhilfe?

Prinzipiell gilt, dass zusätzliche Kosten, der so genannte Sonderbedarf, von beiden Eltern anteilsmäßig getragen werden muss. Klassenfahrten, Behandlungskosten beim Arzt, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, Nachhilfestunden oder alle anderen das Kind betreffende Kosten, die über den alltäglichen Bedarf hinausgehen, müssen von Mutter und Vater gezahlt werden.

Das Thema Väter, die keinen Unterhalt für ihre Kinder zahlen, hat viele Emotionen bei unserer Community hervorgerufen. Bei uns auch. Deshalb wollen wir das Thema auf gofeminin.de, im gofeminin-Forum und auf unseren Social Media Kanälen intensiver aufgreifen – und jetzt kommst du ins Spiel!

Du bist alleinerziehende Mutter oder Vater und willst uns deine Geschichte und deine Gedanken zum Thema erzählen? Du bist Teil einer Initiative oder Expert*in zum Thema Unterhalt und Kindeswohl? Dann melde dich bei uns!

Für unsere Themenreihe „Alleinerziehend – aber nicht allein“ wollen wir die Perspektive von Betroffenen in den Fokus stellen. Wir wollen euch eine Stimme geben, euch vernetzen, Expert*innen zu Wort kommen lassen und zu den wichtigsten Themen informieren. -> Schreib uns eine Mail an community-gofeminin@funkemedien.de

Alleinerziehende Mutter oder Vater: Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Anspruch auf das Kindergeld hat die Person, bei der das Kind lebt. Das heißt, wenn das Kind nach der Trennung bei der Mutter lebt, bekommt sie das Kindergeld in voller Höhe. Kommt der Vater den Unterhaltsverpflichtungen aber zuverlässig nach, kann er 50 % des Kindergeldes von seinen Unterhaltszahlungen abziehen.

Wer hat Anspruch auf den Kinderzuschlag?

Anspruch auf einen Kinderzuschlag haben Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen, die kein Bürgergeld beantragen wollen. Die Berechnung des Kinderzuschlags erfolgt ganz individuell, ist aber an bestimmte Einkommensgrenzen und Vermögen gebunden.

Wer kann Wohngeld beantragen?

Wohngeld richtet sich auch an Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen, die ihre Miete selbst zahlen. Das heißt, dass sie auch keine anderen Sozialleistungen wie Bürgergeld erhalten dürfen, um Wohngeld zu beantragen.

Wie hoch das Wohngeld ausfällt, richtet sich unter anderem nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, dem Einkommen und der Höhe der Miete und wird von der Wohngeldbehörde berechnet. Laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sind 35 Prozent der Wohngeldbeziehenden Familien – darunter viele Alleinerziehende. 

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Alleinerziehende Mutter: Die richtige Steuerklasse

Alleinerziehende haben das Recht auf Steuerklasse II, in welcher der Entlastungsbetrag von 4260 Euro jährlich Berücksichtigung findet. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um jeweils 240 Euro. Das Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann beim Finanzamt den Wechsel in Steuerklasse II beantragen. (Quelle: Finanzamt NRW)

Tipp: Bisher gibt es für Alleinerziehende wenige steuerliche Vorteile. Dennoch kann eine alleinerziehende Mutter ihre Steuern reduzieren und beispielsweise die Betreuungskosten für ihr Kind absetzen. Das geht sogar bis zum 14. Lebensjahr des Kindes.

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Wo bekommt man als alleinerziehende Mutter Unterstützung?

Nach einer Trennung ist es oft schwer für alleinerziehende Mütter, sich zurecht zu finden. Es kann daher eine große Stütze sein, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen. Den besten Rat bekommt man von Menschen, die ähnliches erlebt und durchgemacht haben. Oft gibt es Selbsthilfegruppen in der eigenen Stadt oder auch Hilfe im Internet.

Foren sind eine gute Plattform, um sich mit anderen auszutauschen. Auch bei uns im gofeminin Forum haben wir einen solchen Ort für Mütter geschaffen, die alleinerziehend sind. -> Hier gehts zum Alleinerziehenden-Forum.

Wer nicht weiß, was nun als Alleinerziehende als erstes zu tun ist, wendet sich am besten an das Jugendamt, das Müttergenesungswerk oder Wohlfahrtsverbände. Denn an diesen Stellen weiß man, welche Hilfsangebote oder Fördermittel es im Wohnort gibt.

Alleinerziehend sein heißt nicht, dass man alles von nun an alleine schaffen muss. Ganz im Gegenteil. Es ist wichtig, dass man angebotene Hilfe auch annehmen kann. Von der Kinderbetreuung bis zu finanzieller Unterstützung. Nur dann hat man noch genug Energie, um die Zeit mit den Kindern auch genießen zu können.

Linktipps:

Infos zum Unterhaltszuschuss vom Jugendamt -> https://www.unterstuetzung-die-ankommt.de/de/das-machen-wir/fuer-eltern/unterhalt-unterhaltsvorschuss/

Infos zum Müttergenesungswerk -> https://www.muettergenesungswerk.de/

Weitere Infos: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

SOLOMÜTTER ist das digitale Zuhause für Single Moms -> https://solomuetter.de/