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Kleiderordnung: Darf die Schule bestimmen, was dein Kind trägt?

Gruppe Teenager Mädchen mit Schulsachen.
© Getty Images/ Guillermo Spelucin

Welche Kleidung ist in der Schule angemessen?

Darf eine Schule Jogginghosen oder bauchfreie Tops verbieten? Erfahre, welche Rechte Schulen, Eltern und Kinder wirklich haben.

Der Sommer läuft gerade auf Hochtouren und das Thermometer klettert in den kommenden Tagen zuverlässig über 30 Grad. Damit es Schülerinnen und Schülern in schlecht belüfteten und heißen Klassenzimmern nicht zu heiß wird, tragen viele luftige Kleidung: kurze Hosen, Tops und und lockere Shirts gehören dann einfach dazu. Doch genau darüber gibt es immer wieder Diskussionen

Immer wieder machen Schulen Schlagzeilen, weil sie bestimmte Kleidungsstücke verbieten oder zumindest nicht gerne sehen. Besonders häufig geht es um Jogginghose, bauchfreie Obderteile oder sehr kurze Röck. Die Begründungen der Schulen klingen dabei oft ähnlich. Es gehe nicht darum, Schüler*innen in ihrem Individualismus zu beschränken. Viel mehr sehe man sich als Vorbereitung auf das spätere Berufsleben und da würden eben Regeln zu Dienstkleidung existieren.

Besonders viel Aufmerksamkeit bekam 2023 eine Schule in Wermelskirchen. Dort wurden Schülerinnen und Schüler, die in Jogginghosen erschienen, zum Umziehen nach Hause geschickt, während der Unterrichtszeit. Die Entscheidung sorgte bundesweit für Kritik und löste eine Debatte darüber aus, wie weit Schulen bei Kleidervorschriften überhaupt gehen dürfen.

Darf eine Schule ihren Schülerinnen und Schülern bestimmte Kleidung vorschreiben bzw. verbieten und sie bei Zuwiderhandlung des Unterrichts verweisen? Wir haben beim Schulministerium Nordrhein-Westfalen nachgefragt.

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Kleiderordnung an Schulen: Das sagt das Gesetz

In Deutschland regelt das Schulrecht Rechte und Pflichten von Schüler*innen, Eltern Lehkräften, sowie Schulen. Da Bildung Ländersache ist, hat jedes Bundesland sein eigenes Schulgesetz. Die Grundrechte gelten jedoch überall gleichermaßen.

Was ein Kind oder Jugendlicher trägt, gehört grundsätzlich zur freien Entfaltung der Persönlichkeit. Auch das Erziehungsrecht der Eltern spielt dabei eine Rolle. Deshalb dürfen Schulen Kleidung nur in engen Grenzen regeln.

Deshalb haben wir stellvertretend beim Schulministerium NRW nachgefragt. Dort verweist man auf §42 Absatz 8 des Schulgesetzes. Demnach kann eine Schulkonferenz zwar eine einheitliche Schulkleidung empfehlen, allerdings nur, wenn alle in der Schulkonferenz vertretenen Schülerinnen und Schüler zustimmen.

Eine verpflichtende Schuluniform oder allgemeine Kleidervorschriften für alle Schülerinnen und Schüler lassen sich daraus jedoch nicht ableiten.

Das bedeutet: Schulen können Empfehlungen aussprechen. Wer sich daran nicht hält, verstößt noch nicht gegen das Schulgesetz.

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Gibt es trotzdem Kleidung, die Schulen verbieten dürfen?

Schulen dürfen Regeln in ihrer Hausordnung festlegen, wenn diese dem Schulfrieden oder dem Bildungsauftrag dienen. Das betrifft beispielsweise Kleidung mit rassistischen, menschenverachtenden oder verfassungsfeindlichen Botschaften. Solche Kleidungsstücke können untersagt werden, weil sie andere Schüler*innen einschüchtern oder den Schulbetrieb stören können.

Anders sieht es bei Geschmacksfragen rund um Kleidung aus. Ob eine Jogginghose, ein bauchfreies Top oder ein Minirock angemessen sind, lässt sich rechtlich deutlich schwieriger begründen. Hier greifen die Persönlichkeitsrechte der Schülerinnen und Schüler.

Dürfen Schüler*innen vom Unterricht ausgeschlossen werden?

Ein Ausschluss vom Unterricht ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Nach Angabe des Schulministeriums Nordrhein-Westfalen haben Schülerinnen und Schüler die Pflicht, daran mitzuwirken, dass der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule erfüllt werden kann. Außerdem müssen sie die Schulordnung beachten und Anweisungen von Lehrkräften befolgen.

Allein die Wahl der Kleidung stellt jedoch in der Regel noch keine Pflichtverletzung dar.

Anders kann es sein, wenn gemeinsam vereinbarte Regeln missachtet werden oder Kleidung den Schulfrieden tatsächlich beeinträchtigt. Dann kann die Schule zunächst das Gespräch mit dem betroffenen Kind und den Eltern suchen.

Ob ein Unterrichtsausschluss allein wegen einer Jogginghose oder eines bauchfreien Tops rechtlich Bestand hätte, bezweifeln allerdings viele Juristinnen und Juristen. Nach der Debatte um die Schule in Wermelskirchen kamen zahlreiche Rechtsexpert*innen zu dem Schluss, dass ein pauschaler Ausschluss vom Unterricht in solchen Fällen kaum haltbar sein dürfte.

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Bundeselternrat fordert klare Regeln

Um Diskussionen rund um Schulkleidung, Verbote und Schulverweise zu vermeiden, empfiehlt der Bundeselternrat, Kleiderordnungen an Schulen in die Hausordnungen der Institutionen mit aufzunehmen.

Gäbe es Regeln, die „unangemessene, lottrige, zerrissene oder freizügige Kleidung“ verbieten, dann, so Christiane Gotte, Vorsitzende des Bundeselternrats, gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, „kann man Schülerinnen oder Schüler nach Hause schicken und verlangen, dass sie sich ordentlich anziehen“. Die Einführung einer Schuluniform aber lehnt der Elternrat ab.

Der Deutsche Lehrerverband äußert sich kritisch zu festen Kleidungsregeln an Schulen. Schließlich gehe es beim Styling auch um Selbstbestimmung und Mündigkeit. „Eine Formulierung zu finden, die festlegt, wie lang ein T-Shirt sein darf, ist kaum möglich“, so Verbandspräsident Stefan Düll gegenüber den Funke-Zeitungen.

Viel Spielraum, aber keine grenzenlose Freiheit

Schulen dürfen nicht beliebig bestimmen, was Kinder und Jugendliche tragen. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt ihnen klare Grenzen.

Gleichzeitig müssen Schülerinnen und Schüler akzeptieren, dass Schulen Regeln aufstellen dürfen, wenn diese dem respektvollen Miteinander oder dem Schulfrieden dienen. Kleidung mit diskriminierenden oder extremistischen Botschaften kann deshalb untersagt werden.

Bei Jogginghosen, bauchfreien Tops oder kurzen Röcken bewegt sich die Rechtslage dagegen in einer Grauzone. Hier kommt es auf den Einzelfall und den Dialog zwischen Schule, Eltern und Schülerin oder Schüler an.

Wichtiger Hinweis zum Schluss: Die Informationen und Tipps in diesem Artikel sind lediglich Anregungen. Sprecht bei Unstimmigkeiten mit der Schule eures Kindes und natürlich mit eurem Kind. Es liegt in der Regel in beiderseitigem Interesse, einen Kompromiss zu finden. Und denkt immer daran, jedes Kind ist anders und reagiert auf seine eigene Art und Weise. Es ist deshalb wichtig, dass ihr auf euer Kind eingeht und so herausfindet, welcher Weg der Beste für euch ist.

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