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Abtreibung: 5 wichtige Fragen, deren Antwort jede Frau kennen sollte

Abtreibung: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Abtreibung: Die wichtigsten Fragen und Antworten Credit: unsplash.com

Über das Thema Schwangerschaftsabbruch spricht niemand gern. Doch wer sich für eine Abtreibung entscheidet, sollte die Antworten auf die folgenden Fragen kennen.

Inhaltsverzeichnis

Abtreibung: Die wichtigsten Fragen und Antworten

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Es gibt kaum eine Entscheidung, die einer Frau so schwer fällt wie diese: Bekomme ich mein Kind oder ist ein Schwangerschaftsabbruch der richtige Weg für mich? Hier gibt es keine Kompromisse, sondern nur ein endgültiges entweder – oder.

Eine ungewollte Schwangerschaft ist für Frauen oft eine große seelische Belastung. Wenn die Entscheidung „Abtreibung oder Kind“ ansteht, gehen einer Frau zahlreiche Fragen durch den Kopf. Unabhängig von legalen Aspekten sorgen Zweifel und Unsicherheit für ein großes Gefühlschaos. Oft fühlen sich die Frauen in dieser Situation alleine, und der Druck ist groß, schließlich kann die Entscheidung nicht endlos hinausgezögert werden.

Wir können euch diese wichtige Entscheidung natürlich nicht abnehmen. Aber wir können versuchen, euch mit einigen nützlichen Informationen zu helfen, etwas klarer zu sehen.

Eine Abtreibung ist in Deutschland möglich, allerdings nur in einem ganz bestimmten, gesetzlich geregelten Rahmen. Wer einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung zieht sollte also einige Fakten kennen. Legale Voraussetzungen und Fristenregelung, Kosten, Abtreibungsmethoden und Risiken … Wir haben die Antworten auf die fünf wichtigsten Fragen zum Thema Abtreibung für euch zusammengestellt.

1. Unter welchen Umständen ist eine Abtreibung in Deutschland gesetzlich erlaubt?

Grundsätzlich ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland rechtswidrig, sprich verboten. Das besagt das Abtreibungsgesetz. Es gibt jedoch Umstände, unter denen ein Abbruch legal und damit erlaubt ist:

  • Eine Abtreibung ist in Deutschland erlaubt, wenn eine gesundheitliche Gefahr für die Mutter durch die Schwangerschaft besteht.
  • Eine Abtreibung ist in Deutschland erlaubt, wenn die Schwangerschaft die Folge einer Strafhandlung ist, zum Beispiel einer Vergewaltigung.

    Man spricht in diesen Fällen von einer medizinischen oder einer kriminologischen Indikation.

Lesetipp: Risikoschwangerschaft: Was bedeutet das für Mama & Baby?

Doch auch wenn diese Umstände nicht vorliegen, könnt ihr einen Schwangerschaftsabbruch ganz legal vornehmen lassen. Damit ihr euch nicht strafbar macht, müsst ihr euch in einer Schwangerschaftskonfliktberatung (z.B. bei der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas oder pro familia) kostenlos beraten lassen. Ihr bekommt danach einen Beratungsschein. Zwischen dem Gespräch und der Abtreibung müssen mindestens drei Tage liegen und der Abbruch darf nicht vom selben Arzt durchgeführt werden, der die Beratung gemacht hat.

Podcast-Tipp: Laura Sophie Dornheim hat mit Anfang 30 selbst abgetrieben, hilft heute anderen Menschen, die vor der gleichen Entscheidung stehen und setzt sich seit vielen Jahren intensiv für die Enttabuisierung und Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ein.

2. Bis wann kann eine Abtreibung durchgeführt werden?

Steht das Thema Schwangerschaftsabbruch im Raum, sollte die Entscheidung schnell getroffen werden. Eine Abtreibung ist nämlich nur bis zur 12. bzw. 14. Schwangerschaftswoche erlaubt.

Übrigens: Von der 12. Schwangerschaftswoche spricht man, wenn man vom Tag der Befruchtung aus rechnet, von der 14. Schwangerschaftswoche, wenn man vom ersten Tag der letzten Periode aus rechnet. Beide Zeiträume sind gleich lang und umfassen 12 Wochen.

Nach diesen 12 Wochen ist eine Abtreibung nur möglich, wenn das Leben, die Gesundheit oder die Psyche der Schwangeren gefährdet ist.

Du bist schwanger, weißt aber nicht genau, wie weit die Schwangerschaft schon fortgeschritten ist? Dann kannst du hier die Schwangerschaftswoche berechnen.

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3. Welche Möglichkeiten für einen Schwangerschaftsabbruch gibt es?

Wer sich für eine Abtreibung entschieden hat, hat drei Möglichkeiten für den Abbruch: Absaugung, Ausschabung oder Abtreibungspille.

Eine Absaugung und eine Ausschabung sind Operationen, die unter Vollnarkose oder örtlicher Betäubung stattfinden können. Beide können stationär oder ambulant durchgeführt werden.

  • Die Absaugung

Die Absaugung ist die am häufigsten verwendete Abtreibungsmethode. Bei diesem Eingriff saugt der Arzt mithilfe eines schmalen Röhrchens die Gebärmutterschleimhaut, die Fruchtblase und den Embryo ab. Das Röhrchen wird über die Vagina in die Gebärmutter eingeführt. Der Eingriff findet unter Narkose statt.

  • Die Ausschabung

Auch die Ausschabung wird unter Narkose durchgeführt. Sie wird selten für eine Abtreibung eingesetzt, sondern eher, um nach einer Fehlgeburt verbliebenes Gewebe aus der Gebärmutter zu entfernen. Bei der Ausschabung werden die Gebärmutterschleimhaut, die Fruchtblase und der Embryo mit einem speziellen Instrument ausgeschabt.

  • Die Abtreibungspille

Eine relativ neue Methode für einen Schwangerschaftsabbruch ist die Abtreibungspille. Die Pille wird unter ärztlicher Aufsicht genommen und löst nach zwei, drei Tagen Wehen sowie eine Fehlgeburt aus. Diese Methode zur Abtreibung darf nur bis zur 7. bzw. 9. Schwangerschaftswoche angewendet werden.
Ihr möchtet mehr über diese Methode erfahren? Dann entdeckt hier die wichtigsten Fragen zur Abtreibungspille!

4. Welche Risiken bestehen bei einem Schwangerschaftsabbruch?

Dank neuer Methoden sind die Risiken, die mit einer Abtreibung einhergehen, eher gering. Bei der Absaugung sowie der Ausschabung besteht wie bei anderen Operationen die Gefahr, dass man das Narkosemittel nicht verträgt oder es zu Verletzungen kommt. Im Nachhinein können Entzündungen und Nachblutungen auftreten. Wird der Eingriff unter örtlicher Betäubung gemacht, besteht ein geringeres Risiko.

Da die Abtreibungspille ohne OP auskommt, bestehen hier geringere Risiken. Allerdings ist der Abbruch nur in 95 Prozent der Fälle erfolgreich. In den restlichen 5 Prozent muss zusätzlich noch eine Ausschabung gemacht werden.

5. Welche Kosten sind mit einer Abtreibung verbunden?

Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch müssen in den meisten Fällen von der Schwangeren selber übernommen werden. Sie belaufen sich auf etwa 300 bis 400 Euro. Es gibt jedoch Ausnahmen: Gibt es medizinische Gründe für die Abtreibung oder ist die Schwangerschaft die Folge eines Strafdelikts (d.h.: bei medizinischer oder kriminologischer Indikation), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den Abbruch.

Erfolgt der Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch, müssen die Kosten selber getragen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu stellen.

Und nach dem Schwangerschaftsabbruch?

Das ist sehr wichtig: Habt ihr euch für eine Abtreibung entschieden, solltet ihr nach dem Abbruch Beratungsgespräche wahrnehmen. Für die meisten Frauen ist ein Schwangerschaftsabbruch sehr belastend und sie brauchen einige Zeit, um diese Entscheidung zu verarbeiten.

Gut zu wissen: Theoretisch kann eine Frau direkt nach einer Abtreibung wieder schwanger werden. Rein körperlich ist ein Abbruch – in Abwesenheit von sehr seltenen Komplikationen – nicht sehr belastend. Lasst euch aber auf jeden Fall von eurem Arzt beraten

Hier findest du eine Beratungsstelle in deiner Nähe:

Laut dem statistischen Bundesamt wurden in Deutschland im Jahr 2018 ca. 101.000 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Der Anteil der Schwangerschaftsabbrüche, die infolge der Beratungsregelung vorgenommen wurden, betrug dabei über 97 Prozent. 2018 ging die Anzahl der Abtreibungen im Vergleich zum Vorjahr geringfügig zurück.