Inhaltsverzeichnis
- Ab wann kann man die Kinder mit den Großeltern in den Urlaub fahren lassen?
- Wohin können Großeltern und Enkel in den Urlaub fahren?
- Urlaub mit den Großeltern: Was muss man klären?
- Urlaub mit den Großeltern: Was gibt es gesetzlich zu beachten?
Die Sommerferien sind lang, das eigene Urlaubskontingent aber arg begrenzt. Für viele Familien bedeutet das, auf Hilfe zurückzugreifen, und die Kinder ins Ferienlager, die Ferienbetreuung oder zu Oma und Opa zu geben.
Sind die eigenen Eltern sogar noch so fit und möchten gern mit ihren Enkeln in den Urlaub fahren, ist das eine tolle Sache. Die Kinder profitieren von der Extraportion Liebe der Großeltern und die Eltern von der Entlastung, die die kinderfreie Zeit ermöglicht.
Damit den Ferien mit Oma und Opa auch nichts im Weg steht, gibt es ein paar Dinge, die Eltern, Großeltern und Kinder wissen sollten.
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Ab wann kann man die Kinder mit den Großeltern in den Urlaub fahren lassen?
Das Wichtigste, damit Großeltern, Kinder, aber auch die Eltern den Urlaub genießen können, ist das gegenseitige Vertrauen. Denn es ist etwas anderes, die Kinder mal ein oder zwei Tage von Oma und Opa betreuen zu lassen, oder sie für längere Zeit mit ihnen wegfahren zu lassen, vielleicht sogar ins Ausland.
Wie alt ein Kind sein sollte oder muss, damit es mit Oma und Opa in den Urlaub fahren kann, ist selbstverständlich ein bisschen abhängig vom Wesen des Kindes. Wenn das Kind offen und unerschrocken durch die Welt geht und kein Problem mit Fremden und neuen Situationen hat, dann wird es auch Spaß im Urlaub mit Oma und Opa haben und seine Eltern nicht übermäßig vermissen.
Das Verhältnis zu den Großeltern spielt ebenfalls eine große Rolle, wenn man darüber nachdenkt, sein Kind mit den Großeltern in den Urlaub zu schicken. Wenn Kinder und Großeltern sich regelmäßig sehen und ein inniges Verhältnis zueinander haben, dann spricht absolut nichts dagegen, dass auch Kleinkinder mit ihnen in den Urlaub fahren oder alleine bei ihnen bleiben.
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Wer unsicher ist, ob Kind und Großeltern für längere Zeit alleine miteinander klarkommen, sollte das unbedingt testen. Vielleicht erst einmal an einem Wochenende in der Nähe der Eltern. Am besten spricht man auch offen mit den Kindern und hört sich an, was sie darüber denken, für eine oder zwei Wochen mit den Großeltern in den Urlaub zu fahren.
Wohin können Großeltern und Enkel in den Urlaub fahren?
Wenn Großeltern und Enkel zum ersten Mal einen gemeinsamen Urlaub machen, dann sollte man versuchen, dass sie nicht zu weit vom Elternhaus entfernt sind. Zwei bis drei Autostunden sind eine gute Entfernung. Denn wenn es wirklich gar nicht klappt, dann haben Mama und Papa es nicht so weit. Es ist aber auch weit genug, damit es für die Beteiligten auch ein echter Urlaub ist.
Gerade von einer Auslandsreise sollte man beim ersten gemeinsamen Urlaub von Enkelkind und Großeltern Abstand nehmen. Zum einen wäre es sehr aufwendig, das Kind zurückzuholen, zum anderen sind die Reisebedingungen unter Umständen zu aufregend für das Kind. Schließlich fliegt es nicht jeden Tag und das schon gar nicht mit den Großeltern.
Der Urlaubsort, den Großeltern und Enkel für ihren Urlaub wählen, sollte natürlich für alle Reisenden seine Reize haben. Ein reiner Wanderurlaub kann Kindern Spaß machen, wird ihnen auf Dauer vielleicht aber doch ein bisschen langweilig. Man sollte also auf Abwechslung achten. Ein Reiterhof in den Bergen, ein Bauernhof am Meer oder einfach nur der Strand vor der Haustür. Hauptsache, alle finden etwas, was ihnen Spaß macht. Schließlich soll der Urlaub Oma und Opa und den Enkeln in guter Erinnerung bleiben.
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Urlaub mit den Großeltern: Was muss man klären?
Auch wenn die Eltern in der eigenen Kindheit streng und konsequent waren, Süßigkeiten und Fernsehen beispielsweise stark eingeschränkt haben, dann sind sie als Großeltern (fast) ganz andere Leute. Deshalb sollten Eltern und Großeltern genau klären, was in Ordnung ist und was nicht. Wer ein Problem damit hat, wenn das Kind jeden Abend bis 23 Uhr herumtobt, der sollte das sagen, bevor die Großeltern mit dem Enkelkind verreisen.
Aber auch feste Rituale oder Vorlieben und Abneigungen des Kindes sollten besprochen werden. Wenn das Enkelkind gewisse Routinen hat, kann es ihm besonders auf dem ersten Urlaub ohne Eltern helfen, zurechtzukommen. Dennoch sollten Eltern nicht von den Großeltern verlangen, dass sie alles genauso machen, wie sie selbst. Schließlich ist der Reiz des Urlaubs von Großeltern und Enkel auch der, dass es eben auch mal anders läuft. Dass Oma und Opa mal eine Auge mehr zudrücken und dass das Kind auch Urlaub von seinen Eltern und deren Regeln macht.
Und dass Oma und Opa das Enkelkind ein bisschen verwöhnen, gehört ja auch dazu.
Nicht vergessen sollte man zudem Plüschtiere, Kuschelkissen oder andere ‚Freunde‘ der Kinder, die ihnen in Zeiten von Heimweh ein bisschen Trost spenden können oder die sie einfach zum Schlafen brauchen. Und bitte auch an die Reiseapotheke denken. Was gegen Fieber, was gegen Durchfall und Erbrechen und Pflaster – damit sind die kleineren Wehwehchen abgedeckt und die Großeltern müssen nicht selbst in die Apotheke.
Urlaub mit den Großeltern: Was gibt es gesetzlich zu beachten?
Für die Zeit des Urlaubs sind Oma und Opa die Erziehungsberechtigten des Kindes und sollten sich auch als diese ‚ausweisen‘ können. Die Eltern des Kindes sollten also unbedingt eine Vollmacht ausstellen, auf der alle wichtigen Daten und Kontakte hinterlegt sind und die den Großeltern im Notfall auch gewisse Rechte einräumt.
Eine Vollmacht für die Reise sollte folgende Daten enthalten:
- Name und Geburtsdatum des Kindes
- Angaben des Vollmachtgebers
- Angaben zu den Bevollmächtigten
- Inhalt der Vollmacht (Betreuung, Arztbesuch etc.)
- Wirksamkeit und Dauer der Vollmacht
- Widerrufsmöglichkeit
- Unterschrift durch Erziehungsberechtigte
Denn gesetzt den Fall, dass Kind hat im Urlaub einen Unfall und benötigt dringend ärztliche Hilfe, dann werden die Großeltern nur mit einer Vollmacht über den Gesundheitszustand des Kindes informiert und dürfen nur mit Vollmacht über Behandlungen entscheiden. Auch Impfausweis, Vorsorgeheft und Krankenkassenkarte des Kindes sollte für den Zeitraum der Reise bei den Großeltern sein.
Für eine Auslandsreise ist es ratsam, eine Reisevollmacht auch in Landessprache vorliegen zu haben.
Mehr Informationen und eine Vorlage für eine Reisevollmacht findet ihr auf grosseltern.de.
Wenn Großeltern und Enkel Urlaub im Ausland machen wollen, dann benötigt auch das Kind einen Reisepass/ Kinderreisepass, der bis zu seinem 12. Lebensjahr gültig ist.
Mehr zum Reisepass: Braucht mein Kind einen Kinderreisepass im Urlaub?
Jugendliche benötigen ebenfalls einen Reisepass bzw. einen Ausweis. Planen die Großeltern eine Fernreise mit dem Enkelkind, beispielsweise in die USA, sollten sie sich zudem mit den Einreiseregularien und Visa-Bedingungen vertraut machen.
Außerdem sollten sich die Großeltern über den Versicherungsschutz des Enkels im Ausland schlaumachen. Ist er mit über die Großeltern versichert oder sollte eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden?
Generell empfiehlt es sich, dass die Großeltern die Ausweisdokumente des Kindes und auch die Vollmacht immer bei sich führen, selbst wenn sie innerhalb Deutschlands Urlaub machen.